• 27.06.2022, 09:00:02
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  • OTS0022

Hohe budgetäre Belastung durch Anti-Teuerungspaket III

Budgetäre Kosten schränken budgetäre Spielräume deutlich ein und erschweren Fiskalregelerfüllung

Utl.: Budgetäre Kosten schränken budgetäre Spielräume deutlich ein
und erschweren Fiskalregelerfüllung =

Wien (OTS) - Laut Berechnungen des FISK-Büros beträgt das
Gesamtvolumen des 3. Maßnahmenpakets in den Jahren 2022 bis 2026 26,5
Mrd Euro. Diese Maßnahmen setzen sich aus temporären kurzfristigen
Maßnahmen im Umfang von 6,5 Mrd Euro und strukturellen langfristigen
Maßnahmen im Umfang von 19,9 Mrd Euro zusammen. Ein Teil dieser
budgetären Belastung kann durch die ausgelöste makroökonomische
Stimulierung (v.a. im Bereich des nominellen Konsums) finanziert
werden. Das FISK-Büro geht von einer Selbstfinanzierung des
Maßnahmenpakets im Umfang von 7,9 Mrd Euro aus. Aufgrund der
gegenwärtigen und für die nächsten Jahre erwarteten hohen Inflation
kommt es in den Jahren 2022 bis 2026 netto zu zusätzlichen
kumulierten inflationsbedingten Überschüssen im Umfang von 3,4 Mrd
Euro. In Summe ergibt sich aus dem Maßnahmenpaket und der
Infationsentwicklung bis zum Jahr 2026 eine kumulierte budgetäre
Mehrbelastung von 15,1 Mrd Euro. Ab dem Jahr 2026 verschlechtert sich
der Budgetsaldo jedes Jahr um 0,9 % des BIP. Da es sich dabei um
strukturelle langfristige Änderungen des Budgetsaldos handelt, wird
die Erfüllung der nationalen und internationalen Fiskalregeln in der
mittleren Frist deutlich erschwert. Gleichzeitig werden aber
zukünftige Steuerreformen zum Ausgleich der kalten Progression und
zukünftige Valorisierungen zur Wertsicherung der Sozialleistungen
obsolet.

FISK-BÜRO rechnet mit geringeren Kosten

Das Gesamtvolumen des Maßnahmenpakets III beträgt laut Einschätzung
des FISK-Büros 26,5 Mrd Euro (1). Diese Einschätzung liegt damit 2,1
Mrd Euro unter dem von der Regierung kolportierten Gesamtvolumen von
28,6 Mrd Euro. Der Grund dafür liegt in der vom FISK-Büro etwas
geringer erwarteten budgetären Belastung durch die Abschaffung der
kalten Progression. Das FISK-Büro geht von einer budgetären Belastung
von 14,2 Mrd Euro gegenüber den von der Regierung angeführten 16,3
Mrd Euro aus.

(1) Den Berechnungen des FISK-Büros unterliegt die Annahme eines
Pfads der Inflationsrate von 7,5 %, 5 %, 3 %, 2 % und 2 % für die
Jahre 2022 bis 2026. Die genaue Ausgestaltung der Abschaffung der
kalten Progression und der Indexierung der Sozialleistungen ist noch
nicht bekannt. In diesem Zusammenhang wurden Annahmen getroffen.

Die strukturellen Maßnahmen umfassen neben der Abschaffung der kalten
Progression die Valorisierung von noch nicht indexierten
Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag,
Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe, Reha-, Kranken- und
Umschulungsgeld) und die Senkung der Lohnnebenkosten (UV- und
FLAF-Beitrag), die bis 2026 in Summe 5,8 Mrd Euro betragen. Die
budgetären Kosten der Indexierung der Sozialleistungen (inkl.
Erhöhung des Kindermehrbetrages) belaufen sich dabei auf 4 Mrd Euro,
die Senkung der Lohnneben-kosten auf 1,8 Mrd Euro.

Die temporären Maßnahmen zur unmittelbaren Unterstützung von
Haushalten und Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus monetären
Transfers an Haushalte, Unter-nehmen und Landwirtschaft und der
Erhöhung von Absetzbeträgen. Die budgetäre Belastung aus diesen
Maßnahmen beträgt für die Jahre 2022 und 2023 in Summe 6,5 Mrd Euro.
Mehr als die Hälfte der kumulierten Unterstützung für die privaten
Haushalte (5,1 Mrd Euro) erfolgt dabei einkommensunabhängig.

Weniger als die Hälfte gegenfinanziert

Die monetären Transfers an Unternehmen, Haushalte und Landwirtschaft
wirken gemeinsam mit der Erhöhung der Sozialtransfers und dem Wegfall
von laufenden Steuererhöhungen (Abschaffung der kalten Pro-gression)
als fiskalpolitischer Stimulus. Dies führt unter Berücksichtigung
eines Selbstfinanzierungsgrads von 30% (2) zu zusätzlichen
kumulierten Staatseinnahmen im Umfang von 7,9 Mrd Euro für die Jahre
2022 bis 2026.
Die dem Maßnahmenpaket zu Grunde liegende hohe Inflation führt zu
einer deutlichen Erhöhung der Staatseinnahmen, die aber großteils
durch die gleichzeitige inflationsbedingte Erhöhung der Ausgaben
ausgeglichen wird. In Summe ergibt sich laut Berechnungen des
FISK-Büros für die Jahre 2022 bis 2026 ein inflationsbedingter
„Überschuss“ von 3,4 Mrd Euro, der zur Finanzierung des
Maßnahmenpakets verwendet werden kann. In Summe ergibt sich damit
eine Gegenfinanzierung des Maßnahmen-pakets im Umfang von 11,4 Mrd
Euro.

(2) Dabei kommen die in der Studie von Čapek, Crespo Cuaresma,
Holler, Schuster (Fiscal multipliers in a small open economy: the
case of Austria, 2019) berechneten Multiplikatoren zur Anwendung.

Hohe Budgetäre Belastung

Die Gegenfinanzerung in der Höhe von 11,4 Mrd Euro und das
Gesamtvolumen des Maßnahmenpakets von 26,5 Mrd Euro resultieren in
einer kumulierten budgetären Mehrbelastung von 15,1 Mrd Euro für die
Jahr 2022 bis 2026.
Die jährliche Belastung des Budgetsaldos ist dabei im Jahr 2022
aufgrund des großen Umfangs an temporären Maßnahmen und des negativen
budgetären Effekts des Inflations-schocks mit 0,8 % des BIP relativ
groß und sinkt in den Folgejahren durch die inflationsbedingten
Überschüsse 2023 und 2024 auf 0,4 % des BIP ab. Durch das volle
Durchschlagen der Indexierung der Sozialleistungen, den schrittweisen
Rückgang der Inflation und dem damit verbundenen Rückgang des
nominellen BIP Wachstums erhöht sich die budgetäre Belastung im Jahr
2026 auf 0,9 % des BIP.

Erschwerte Erfüllung der Fiskalregeln

Der strukturelle Teil des Maßnahmenpakets wirkt permanent. Ab dem
Jahr 2026 verschlechtert sich damit der strukturelle Budgetsaldo
durch das Maßnahmenpaket um 0,9 % des BIP. Dadurch erschwert sich die
Erfüllung der Vorgaben der nationalen und internationalen
Fiskalregeln für Östereich in der mittleren Frist deutlich. Der
budgetäre Handlungsspielraum wird deutlich eingeschränkt.
Gleichzeitig führen die strukturellen Maßnahmen aber auch dazu, dass
zukünftige Steuerreformen zum Ausgleich der kalten Progression und
zukünftige Valorisierungen der Sozialleistungen zur Wert-sicherung
nicht mehr notwendig sind. Diese bisher nur in mehrjährigen Abständen
erfolgten diskretionären Anpassungen werden nun laufend bzw.
automatisch umgesetzt.

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