AVISO: Pressekonferenz zur European Conference on Antisemitism, am Mittwoch den 18. Mai 2022 im Bundeskanzleramt
Wien (OTS) - Auf Einladung von Bundesministerin Karoline Edtstadler findet am 18. und 19. Mai 2022 in Wien erstmals die European Conference on Antisemitism statt. Erwartet werden unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des World Jewish Congress (WJC), des European Jewish Congress (EJC), der Organisation A Jewish Contribution to an Inclusive Europe (CEJI), der Israelitischen Religionsgesellschaft (IRG), dem RIAS Berlin sowie der Europäischen Kommission. Der Europarat, ODHIR sowie die EU Grundrechteagentur (FRA) sind ebenfalls vertreten. Ziel der Konferenz ist die Vereinheitlichung der Methodologie zur Erfassung von antisemitischen Vorfällen und eine stärkere europäische Vernetzung im Kampf gegen Antisemitismus und der Förderung des jüdischen Lebens.
An der Pressekonferenz zum Auftakt, am Mittwoch den 18. Mai, nehmen neben Bundesministerin Edtstadler auch Katharina von Schnurbein, Koordinatorin der Europäischen Kommission für Antisemitismus, Michael O’Flaherty, Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft (IRG) teil. Im Rahmen der Pressekonferenz wird auch eine Erklärung für den gemeinsamen Kampf gegen Antisemitismus und die Förderung des jüdischen Lebens in Europa unterzeichnet werden.
Termin für Medien:
13.00 Uhr
PRESSEKONFERENZ mit Bundesministerin Edtstadler, EU-Koordinatorin von Schnurbein, FRA Direktor O’Flaherty und IRG Präsident Präsident Deutsch
Sprachen: DE/EN mit Simultandolmetschung
Ort: Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1010 Wien (Einlass ab 12.15 Uhr)
Wie üblich wird das Bundeskanzleramt Bilder über seinen Fotoservice unter
fotoservice.bundeskanzleramt.at anbieten sowie via Livestream unter
www.bundeskanzleramt.gv.at/live übertragen.
HINWEISE ZUR MEDIENTEILNAHME
Für die Teilnahme an diesem Medientermin ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Bitte weisen Sie beim Betreten des Bundeskanzleramtes Ihre Zutrittsberechtigung (Dauerzutrittskarte, gültiger Presseausweis oder aktuelles Akkreditiv der Redaktion) vor.
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