- 22.04.2022, 08:00:02
- /
- OTS0005
Kriegsverbrechen in der Ukraine: Österreich unterstützt Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs
Verantwortliche für Kriegsverbrechen müssen zur Rechenschaft gezogen werden
Utl.: Verantwortliche für Kriegsverbrechen müssen zur Rechenschaft
gezogen werden =
Wien (OTS) - Um die Aufklärung der in der Ukraine begangenen
Kriegsverbrechen voranzutreiben, stellt das Außenministerium dem Büro
des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) 100.000
Euro zur Verfügung. Das Justizministerium entsendet zudem eine
zusätzliche Expertin oder einen Experten zum IStGH, um
Kriegsverbrechen noch wirksamer verfolgen zu können. Österreich
unterstützt jeden Schritt, der der Weltöffentlichkeit signalisiert,
dass solche Kriegsverbrechen geächtet und geahndet werden.
„Die Bilder und Berichte über die russischen Kriegsverbrechen in
Butscha, Mariupol und anderen ukrainischen Städten sind erschütternd.
Jene Personen, die diese Verbrechen begangen und in Auftrag gegeben
haben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden - es darf hier keine
Straflosigkeit geben. Mit den zusätzlichen Mitteln tragen wir dazu
bei, dass der IStGH rasch und effizient Beweise sichern und
Ermittlungen durchführen kann“,
betont Außenminister Alexander Schallenberg.
Der österreichische Beitrag erfolgt zusätzlich zum jährlichen Beitrag
von über zwei Millionen Euro, der von Österreich bereits im Jänner
geleistet wurde.
„Auch im Krieg gilt das Recht! Mit der Entsendung eines:r Expert:in
aus dem Justizressort an den Internationalen Strafgerichtshof in Den
Haag leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von
Kriegsverbrechen. Es gilt jetzt alles dafür zu tun, dass
Kriegsverbrecher:innen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen
werden und weiteres menschliches Leid verhindert wird“,
so Justizministerin Alma Zadic.
Der Beitrag wird an einen Fonds des IStGH gezahlt, aus dem unter
anderem Software zur Sammlung, Analyse und Verarbeitung von
Beweismitteln sowie spezifische Expertise zur psychologischen Hilfe
von Opfern und Zeugen finanziert werden soll. Österreich wird
außerdem eine Expertin oder einen Experten aus dem Kreis der
Richterschaft oder der Staatsanwälte an den Gerichtshof entsenden.
Darüber hinaus unterstützt Österreich auch die
Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats, die ihr Büro in
Wien hat, sowie die Bemühungen der OSZE, etwa durch den in der
Vorwoche veröffentlichten Expertenbericht im Rahmen des Moskauer
Mechanismus.
Österreich hat am 2. März 2022 mit 40 weiteren Staaten die Situation
in der Ukraine an den IStGH verwiesen, worauf Chefankläger Khan noch
am selben Tag Ermittlungen aufnahm. Khan hat beim letzten Treffen der
EU-Außenministerinnen und -Außenminister am 11. April in Luxemburg
über die Ermittlungen zu den Kriegsverbrechen in der Ukraine
informiert.
Die Zuständigkeit des IStGH, der am 1. Juli 2002 durch das Römer
Statut von 1998 als ständiges internationales Strafgericht mit Sitz
in Den Haag eingerichtet wurde, umfasst die Tatbestände Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und – unter
bestimmten Voraussetzungen – auch das Verbrechen der Aggression.
Derzeit sind 123 Staaten Mitglieder des IStGH.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MAA






