- 12.04.2022, 08:49:55
- /
- OTS0018
Ärztekammer: ÖGK soll ihre Hausaufgaben machen, aber nicht ein gut funktionierendes System an die Wand fahren
Kassenverträge müssen attraktiver werden - Ohne Wahlärztinnen und Wahlärzte würde Kassensystem zusammenbrechen
Utl.: Kassenverträge müssen attraktiver werden - Ohne Wahlärztinnen
und Wahlärzte würde Kassensystem zusammenbrechen =
Wien (OTS) - Der Frontalangriff des Vizeobmanns der Österreichischen
Gesundheitskasse (ÖGK) auf das niedergelassene Gesundheitssystem in
Österreich, mit dem mehr als fragwürdigen Vorschlag, die
Wahlärztinnen und Wahlärzte abzuschaffen, wird von Thomas Szekeres,
Präsident der Österreichischen und Wiener Ärztekammer, und von Gerald
Gingold, Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der
Ärztekammer für Wien, schärfstens zurückgewiesen: „Anstatt alle Hebel
in Bewegung zu setzen, um das Kassensystem für Ärztinnen und Ärzte so
attraktiv zu gestalten, dass sich auch genügend Interessentinnen und
Interessenten finden, will der ÖGK-Vizeobmann das sehr wichtige und
versorgungsrelevante Wahlarztsystem abschaffen. Die Folge wäre ein
Ansturm auf Spitalsambulanzen, die jetzt schon am Limit sind.“ ****
Der ÖGK-Vizeobmann erwähnt in seiner Polemik nicht, dass es
Spitalsärztinnen und Spitalsärzten gar nicht möglich ist, neben ihren
Tätigkeiten in öffentlichen Krankenhäusern eine Ordination mit
ÖGK-Kassenvertrag zu führen. Gingold: „Vielmehr sollte er diesen
Kolleginnen und Kollegen dankbar sein, dass sie neben ihrer
aufreibenden Tätigkeit in Spitälern, in ihrer, ihnen eigentlich
zustehenden Freizeit, auch noch in einer Wahlarztordination, die von
der ÖGK verursachten Lücken des österreichischen Kassensystems
stopfen und einen wichtigen Part in der Gesundheitsversorgung der
österreichischen Bevölkerung übernehmen, wo sie sich für ihre
Patientinnen und Patienten auch die nötige Zeit nehmen können.“
Schuldzuweisungen an die Ärzteschaft helfen bei der Diskussion über
Mängel im österreichischen Gesundheitssystem gar nicht. Szekeres:
„Die ÖGK und die Spitalsträger sollten sich mit uns gemeinsam an
einen Tisch setzen und die ambulante Versorgung neu denken. Am Ende
des Tages sollten die Leistungen dort erbracht werden, wo sie
medizinisch und wirtschaftlich am Sinnvollsten sind - Stichwort Best
Point of Service.“
Dass in einzelnen Fächern eine chronische Unterversorgung
herrscht, liege im Übrigen nicht an einem vom ÖGK-Vizeobmann
attestierten Unwillen der Ärztinnen und Ärzte einen Kassenvertrag zu
übernehmen, sondern unter anderem daran, dass die ÖGK die nötigen
Kassenstellen nicht freigebe. Als Beispiel nennt Gingold etwa die
Kinder- und Jugendpsychiatrie: „In Wien haben wir sieben
Kassenordinationen in diesem Fach, bräuchten aber mindestens 20, um
dem – auch durch die Corona-Pandemie – gestiegenen Bedarf gerecht zu
werden.“ Das Interesse an diesem Fach wäre aber gegeben. „Bei der
letzten Ausschreibung für eine vakant gewordene Kassenpraxis in
diesem Fach gab es zig Bewerberinnen und Bewerber, die diese sofort
übernommen hätten“, so Gingold. Nur gebe es zu wenig
Kassenplanstellen, um diesen Kolleginnen und Kollegen die Eröffnung
einer Kassenordination auch zu ermöglichen.
Als Sofortmaßnahme schlägt die Ärztekammer eine wirklich ernst
gemeinte Überarbeitung des veralteten ÖGK-Honorarkatalogs mit einer
signifikanten Tariferhöhung vor, damit die niedergelassenen
Kolleginnen und Kollegen kostendeckend arbeiten können und um in
anderen Fächern, in denen es tatsächlich Nachbesetzungsprobleme gibt,
wieder mehr junge Kolleginnen und Kollegen dafür zu gewinnen - so zum
Beispiel für Kinderärztinnen und Kinderärzte, deren Honorare im
Kassenbereich anderen Fächern gegenüber seit Jahren nachhinken.
Gingold: „Die Kassen-Honorare für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
wurden beispielsweise 28 Jahre lang nicht einmal der Inflation
angepasst. Ich glaube nicht, dass der ÖGK-Vizeobmann, auch in seiner
Funktion als Gewerkschaftsfunktionär, überhaupt noch einen Fuß in ein
Büro setzen würde, wenn er mit demselben Gehalt wie 1994 entlohnt
werden würde.“ (bs)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAW






