- 11.03.2022, 09:41:39
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Hanger: „Unschuldsvermutung gilt in Österreich für jeden“
Nach Beinschab-Aussage wird Sebastian Kurz nun auch durch die Einvernahme der Ex-Ministerin ein weiteres Mal vollständig entlastet
„Das kürzlich bekannt gewordene Protokoll der Einvernahme von Sophie Karmasin bei der WKStA entlastet Sebastian Kurz ein weiteres Mal vollständig. Gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gibt Karmasin folgende Aussage zu Protokoll: „Ich bestreite mit entsprechender Vehemenz, dass mich Herr Sebastian Kurz zu irgendeinem Tatplan überredet hat.“ Und: „Auch wenn ich jetzt mit einer Anordnung zur Festnahme konfrontiert bin, kann ich nichts zugeben, was ich tatsächlich nicht einmal gewusst habe.“
Hanger betont: „Alle Vorwürfe, die gegenüber Kurz in den letzten Monaten ausführlich medial erhoben wurden, stellen sich somit als haltlos heraus. Einmal mehr muss darauf hingewiesen werden, dass die Unschuldsvermutung in Österreich für jeden gilt. Es ist natürlich legitim, wenn Behörden entsprechende Ermittlungen durchführen. Wenn sich allerdings Verdachtslagen als unbegründet herausstellen, ist das in einem funktionierenden Rechtsstaat auch zur Kenntnis zu nehmen. Wie manche mit diesem Recht auf „Unschuldsvermutung“ in unserer Republik umgegangen sind, darüber sollten wir einmal ganz grundsätzlich nachdenken“, so Hanger abschließend. (Schluss)
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