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Leitartikel "Ischgl oder zurück in die Zukunft" vom 25. November 2021 von Peter Nindler
Innsbruck (OTS) - Das Strafrecht kann politische und behördliche
Fehler nicht sanktionieren, außer sie passieren vorsätzlich. Der
Schlussakkord zu Ischgl hält uns aber schonungslos vor Augen, dass
das Corona-Krisenmanagement auch heute noch nicht funktioniert.
Von Peter Nindler
Ischgl prägt nach wie vor den Beginn der Pandemie in Österreich.
Emotional, politisch und in der Öffentlichkeit kontroversiell
diskutiert. Der vom ehemaligen Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg
(VP) stammende Satz „Wir haben alles richtig gemacht“ klebt seither
an den Schuhen der Tiroler Politik. Fast zwei Jahre später stecken
wir bereits inmitten der vierten Corona-Welle und wieder im Lockdown.
Was verbindet also den Paznauner Skiort, der sich über Jahrzehnte als
Ballermann der Alpen und Après-Ski-Dorado touristisch positioniert
hat und auf den sich im März und April 2020 weltweit 10.000
Corona-Infektionen zurückführen lassen, mit der aktuellen Situation
und den täglich rund 15.000 Neuinfektionen? Vor allem eine Kette von
Fehleinschätzungen im Entscheidungsradius von Politik und Behörden.
Mit einem großen Unterschied, wie jetzt u. a. in der Begründung der
Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Einstellung der Ermittlungen gegen
Landesamtsdirektor Herbert Forster und vier weitere Behördenvertreter
zu lesen ist. Im März 2020 lag den Verantwortungsträgern „eine
präzedenzlose Situation mit großen Unsicherheiten“ vor. Im Gegensatz
zu heute. Dennoch gibt es ein Bindeglied, wenn die Justiz von
„festgestellten Kommunikations- und Informationsfehlern“ spricht.
Da macht es unweigerlich „klick“ und wir müssen an die vergangenen
Wochen denken. An Sätze wie „Die Pandemie ist vorbei“, an Pannen bei
der Impfkampagne und beim Testen. Oder an das verfehlte
Krisenmanagement in Salzburg und Oberösterreich, wobei es in Tirol
ebenfalls holpert. Allerdings, um den Bogen wieder zurück zu Ischgl
zu spannen, ist das alles „strafrechtlich nicht zu fassen“. Wären
Herbert Forster und Co. wegen Ischgl angeklagt worden, müssten nicht
nur Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer und sein
oberösterreichischer Kollege Thomas Stelzer morgen genauso vor dem
Kadi stehen.
Der Ruf nach dem Staatsanwalt und die inflationäre Forderung nach
Entschuldigungen von oben nach unten drängen jedoch die zentrale
Verantwortung der Politik in den Hintergrund. Das Strafrecht greift
dort, wo vorsätzlich gehandelt wird. In Ischgl wurden hingegen
Fehler auf allen politischen und behördlichen Ebenen gemacht. Das
stellte die unabhängige Ischgl-Kommission von Ronald Rohrer bereits
im Vorjahr fest, daran hat sich leider bis heute nichts geändert.
So wiederholen sich die Anfangsfehler von Ischgl auf vielen Ebenen.
Weil damals wie heute das (politische) Krisenmanagement nicht optimal
aufgestellt ist. Obwohl wir viel mehr Erfahrung und eine Impfung
haben, werden wir brüsk in die mit Ischgl beginnenden
Ausgangsbeschränkungen zurückkatapultiert.
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