- 19.11.2021, 11:43:21
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- OTS0101
Justiz: Gesetzesentwurf für assistierten Suizid im Nationalrat
Die geplante Neuregelung kann mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten
Utl.: Die geplante Neuregelung kann mit 1. Jänner 2022 in Kraft
treten =
Wien (OTS) - Mit heutigem Tag ist der Entwurf für das
Sterbeverfügungsgesetz im Nationalrat eingelangt und soll nun dem
Justizausschuss zugewiesen werden, der am 7. Dezember tagt. Im
Nationalrat soll der Entwurf dann im Dezember-Plenum beschlossen
werden. Damit kann das Sterbeverfügungsgesetz mit 1.1.2022 in Kraft
treten. Notwendig wurde das Gesetz durch ein VfGH-Erkenntnis aus dem
Dezember 2020, das die bisherige Regelung, die Hilfe zur Selbsttötung
ausnahmslos zu verbieten, für verfassungswidrig erklärt hat und mit
Ende 2021 außer Kraft treten lässt.
Klarer Prozess schafft Rechtssicherheit, sichert selbstbestimmten
Willen und schützt vor Miss-brauch
Das neue Sterbeverfügungsgesetz regelt nun unter welchen
Voraussetzungen in Zukunft assistierter Suizid möglich sein soll.
Künftig sollen schwer oder unheilbar Kranke, die volljährig und
entscheidungsfähig sind, die Möglichkeit zum assistierten Suizid
haben. Voraussetzung ist, dass die Sterbewilligen von einem:einer
Ärzt:in aufgeklärt und die Krankheit festgestellt wird. Zudem muss
die Entscheidungsfähigkeit von einem:einer zweiten Ärzt:in bestätigt
werden. Nach einer Frist von 12 Wochen (bei Personen, die nur eine
sehr geringe Zeit zu leben haben: zwei Wochen) kann bei Notar:innen
oder Patientenanwält:innen eine sogenannte Sterbeverfügung errichtet
werden, mit der man Zugang zu einem letalen Präparat erhält.
Umfassender Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
Parallel dazu wird die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend
ausgebaut. Vorgesehen ist dazu ab 2022 eine Drittelfinanzierung durch
Bund, Länder und Gemeinden. Für die kommenden Jahre stellt der Bund
die folgenden Beträge zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
zur Verfügung: 2022 – 21 Millionen Euro, 2023 – 36 Millionen Euro,
2024 – 51 Millionen Euro. Ab 2025 soll der jährliche Zweckzuschuss
aufgewertet werden. Damit werden die bisher vom Bund jährlich zur
Verfügung stehenden 6 Millionen Euro vervielfacht. Unterstützt werden
Bereiche der Hospiz- und Palliativversorgung, die nicht über die
Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) abgedeckt
sind
Zitat Justizministerin Alma Zadić: „Der assistierte Suizid ist ein
sehr sensibles Thema. Mit dem Sterbeverfügungsgesetz haben wir das
Erkenntnis des VfGH verantwortungsvoll umgesetzt, um schwerkranken
Menschen in einer schwierigen Situation zu helfen und ein
selbstbestimmtes Sterben in Würde zu ermöglichen. Das Gesetz zeichnet
einen klaren Weg, mit dem es für alle Rechtssicherheit gibt, das den
freien Willen schützt und der den notwendigen Schutz vor Missbrauch
sicherstellt. Ich bedanke mich bei Verfassungsministerin Edtstadler,
bei Gesundheitsminister Mückstein und bei den Beamt:innen des Hauses
für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. “
Zitat Verfassungsministerin Karoline Edtstadler: „Mit dem
vorliegenden Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe haben wir eine Regelung
geschaffen, die einerseits dem Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes gerecht wird und auf der anderen Seite klare
Einschränkungen für den assistierten Suizid festlegt. Für uns war es
wichtig, vor Ablauf der Frist zum Jahresende eine Lösung zu finden,
die restriktiv und präventiv ist und gleichzeitig den Sterbewillen
respektiert. Mein Dank gilt Justizministerin Alma Zadic und
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein für die konstruktiven
Verhandlun-gen.“
Zitat: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein: „Als Gesundheits- und
Sozialminister ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Menschen
in Österreich in Würde leben, altern und sterben können. Daher hat
sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Hospiz- und
Palliativversorgung massiv auszubauen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf
schaffen wir die Grundlage für eine flächendeckende und wohnortnahe
Versorgung für schwerstkranke Erwachsene und Kinder in ganz
Österreich. Damit werden Betroffene und ihre Angehörigen in dieser
schwierigen Lebensphase bestmöglich unterstützt. Denn alle Menschen
in Österreich sollen auch ihr Lebensende selbstbestimmt und würdevoll
verbringen – das ist unser Ziel.“
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