• 03.09.2021, 09:00:02
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  • OTS0022

Justizministerium legt Gesetzesentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht vor

Umfassende Reform nimmt große Online-Plattformen stärker in die Pflicht und schützt Meinungsfreiheit. Mehr Fairness für Kreative durch Einführung eines Urhebervertragsrechts

Utl.: Umfassende Reform nimmt große Online-Plattformen stärker in
die Pflicht und schützt Meinungsfreiheit. Mehr Fairness für
Kreative durch Einführung eines Urhebervertragsrechts =

Wien (OTS) - Seit vielen Jahren wird eine Modernisierung des
Urheberrechts in Österreich gefordert. Die EU hat mit der
Urheberrechts-Richtlinie Vorgaben veröffentlicht, die von Österreich
wie auch von allen anderen europäischen Staaten in nationales Recht
umzusetzen sind. Überdies stellt das Regierungsprogramm ein modernes
Urheberrecht in Aussicht, das unfaire Knebelverträge verhindert und
Künstler:innen gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften
stärkt.

Vor diesem Hintergrund legt das Justizministerium jetzt einen
Begutachtungsentwurf für ein zukunftsweisendes Urheberrecht vor. „Das
Gesetz ist die größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts
1936. Die umfassende Reform berücksichtigt neue Entwicklungen rund um
die Digitalisierung und schafft endlich mehr Fairness für Kreative“,
so Justizministerin Alma Zadić. Im Vorfeld gab es einen breiten
Erarbeitungs- und Verhandlungsprozess unter Einbindung zahlreicher
Expert:innen und Stakeholder:innen.

Gerechter Ausgleich der verschiedenen Interessen im Kreativ-Ökosystem

Im Mittelpunkt der österreichischen Umsetzung steht ein gerechter
Ausgleich der verschiedenen Interessen im Kreativ-Ökosystem. „Mit dem
österreichischen Weg setzen wir ein zukunftsweisendes Urheberrecht
um, das einen gerechten Ausgleich von Interessen bietet und das
Urheberrecht ins digitale Zeitalter bringt – von Künstler:innen und
Internetnutzer:innen bis zu Verlagshäusern und Filmproduzent:innen“,
so Justizministerin Zadić.

Schutz der Interessen der Internetnutzer:innen und Meinungsfreiheit

Die Reform nimmt die großen Online-Plattformen bei
Urheberrechtsverletzungen stärker in die Pflicht. Gleichzeitig wird
ein starker, innovativer Schutz für Internetnutzer:innen eingeführt,
damit Overblocking verhindert und die Meinungsäußerungsfreiheit
geschützt werden.

Bislang haben große Plattformen wie YouTube viele Videos automatisch
gesperrt, weil ein kurzer Ausschnitt eines urheberrechtlich
geschützten Videos oder Liedes verwendet wurde. Dabei kam es auch zum
so genannten Overblocking, also zum Sperren von Inhalten, die
eigentlich gar nicht gesperrt werden sollten. Denn oftmals ist die
Verwendung solcher kurzen Ausschnitte erlaubt, etwa weil es sich um
die Parodie eines Musikvideos handelt. Künftig dürfen solche kurzen
(Musik-)Ausschnitte nicht mehr automatisch von der Plattform geblockt
werden. Aber auch für die Verwendung längerer Ausschnitte soll es in
Zukunft eine einfache Möglichkeit geben, gleich beim Upload
vorzubringen, dass diese erlaubterweise genutzt werden
(‚Pre-Flagging‘). So sollen Videos nicht mehr von vornherein
automatisch geblockt und Overblocking verhindert werden. Darüber
hinaus wird die Kommunikationsbehörde Austria die Kompetenz erhalten,
gegen Overblocking vorzugehen. So wird die Meinungsfreiheit im
Internet geschützt.

Justizministerin Zadić zu den Maßnahmen im Bereich der
Plattformverantwortlichkeit: „Durch starke und innovative Vorgaben
nehmen wir große Plattformen in die Pflicht und verhindern
‚Overblocking‘. Wir schützen damit die kreative Vielfalt und
Meinungsäußerungsfreiheit im Netz.“

Erstmalige Einführung eines Urhebervertragsrechts stärkt die Position
von Kreativen

„Zusätzlich setzt der Entwurf eine jahrelange Forderung von Kreativen
um: Es wird endlich ein Urhebervertragsrecht eingeführt. Damit wird
die Position der Kreativen gegenüber Produktions- und
Vertriebsgesellschaften gestärkt und die kritisierte Praxis
ungerechter Knebelverträge künftig verhindert“, so Justizministerin
Zadić. So können Vereinigungen von Kreativen in Zukunft branchenweite
Richtlinien für eine gerechtere Bezahlung ausverhandeln. Auch sollen
Urheber:innen künftig stärker finanziell von ihren Werken profitieren
und sich leichter aus Knebelverträgen lösen können. Darüber hinaus
müssen z.B. Verlagshäuser Autor:innen automatisch darüber
informieren, wie ihre Werke verwendet und welche Einnahmen daraus
erzielt werden. So werden Autor:innen und andere Kreative erstmals in
die Lage versetzt, den Wert ihrer Werke wirklich beurteilen zu
können.

Praxisbeispiel: Jemand komponiert ein Lied und bekommt dafür nur ein
kleines Pauschalhonorar. Das Lied wird unerwarteter Weise zum
Welthit. Aktuell würde die Künstlerin dabei trotz des Erfolgs durch
die Finger schauen und nur die Plattenfirma an dem Lied verdienen.
Zukünftig würde auch die Künstlerin an ihrem Welterfolg mitverdienen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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