• 20.08.2021, 08:08:39
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Blümel: Steuerfahndung erreichte 2020 im Kampf gegen Betrüger Mehrergebnis von 172 Mio. Euro

Erfolgreiche Jahresbilanz der Steuerfahndung

Utl.: Erfolgreiche Jahresbilanz der Steuerfahndung =

Wien (OTS) - Finanzminister Gernot Blümel zieht Bilanz über die
Arbeit der Steuerfahndung im Jahr 2020. So haben die 193
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergangenen Jahr 527 Fälle
bearbeitet und abgeschlossen. Das führte – trotz schwieriger
Arbeitsbedingungen – im Krisenjahr zu einem Mehrergebnis für den
österreichischen Steuerzahler von rund 172 Millionen Euro. Blümel:
„Unsere Fahndungsteams haben auch im Jahr der Coronapandemie höchst
erfolgreich gegen Steuerhinterzieher und Betrüger gekämpft. Damit
leistete die Steuerfahndung auch einen wichtigen Beitrag für fairen
Wettbewerb und Steuergerechtigkeit. Die Mehrheit der Unternehmerinnen
und Unternehmer hält sich an die Gesetze und zahlt ordnungsgemäß
Abgaben und Steuern. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und
schadet nicht nur den ehrlichen Unternehmern, sondern insgesamt dem
Ruf der Wirtschaft. Wir werden weiter hart gegen Steuerhinterziehung
vorgehen und ein schwarzes Schaf nach dem anderen aus dem Verkehr
ziehen“.

Insgesamt wurden im Jahr 2020 66 Zwangsmaßnahmen durch die
Steuerfahndung durchgeführt, darunter 53 Hausdurchsuchungen an 190
Einsatzorten. Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden unter anderem
65.000 Gigabyte an IT-Daten sichergestellt. Darüber hinaus führten
die Fahnderinnen und Fahnder 48 abgabenrechtliche Prüfungsmaßnahmen
wie Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen durch.

Die Steuerfahndung ist eine bundesweit tätige Spezialeinheit für
Ermittlungen in besonderen Finanzstraffällen, die sowohl nationale
Koordinationsaufgaben als auch den internationalen Kontakt in großen
grenzüberschreitenden Fällen von Mehrwertsteuerbetrug wahrnimmt. Teil
der Steuerfahndung ist das Central Liaison Office (CLO), das die
gesamte internationale Amtshilfe mit einem abgabenrechtlichen
Schwerpunkt sowie die Rechtshilfe in finanzstrafrechtlichen Verfahren
durchführt. Das CLO bearbeitete im Jahr 2020 rund 6.900 Fälle und
trug damit wesentlich zum Kampf gegen international agierende
Steuerbetrüger bei.

Ausgewählte spektakuläre Erfolge der Steuerfahnderinnen und
Steuerfahnder

Kulinarische Steuerhinterziehung betrieb ein Großhändler für
Lebensmittel mit Sitz in Wien, der österreichweit vor allem
chinesische, japanische sowie weitere asiatische Restaurants
belieferte. Dabei räumte der Lebensmittellieferant seinen Kunden die
Möglichkeit ein, Wareneinkäufe auf mehrere Rechnungen zu splitten,
wobei nur ein Teil davon in die Buchhaltung der Restaurants
aufgenommen wurde und die restlichen Waren „schwarz“ verkauft wurden.
Im Zuge der Ermittlungen fanden Hausdurchsuchungen bei zahlreichen
Restaurants in ganz Österreich statt, wobei zahlreiche Unterlagen
sowie Bargeld im Wert von rund 300.000 Euro beschlagnahmt wurden. In
Summe wurden hinterzogene Umsatzsteuer, Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Lohnabgaben in Höhe von
rund 2,6 Mio. Euro festgestellt. Die Lieferfirma und die Restaurants
müssen nun die Steuern nachzahlen und müssen zusätzlich im Rahmen der
laufenden Gerichtsverfahren mit massiven Strafzahlungen rechnen.

Eine vorübergehende Flucht in die Türkei hielt ein Unternehmer in
Oberösterreich für die Lösung seiner Probleme mit der Steuerfahndung.
Zuvor hatte eine Prüfung seiner Firma mehr Fragen als Antworten
aufgeworfen und eine Hausdurchsuchung hatte ergeben, dass der
Unternehmer über ein Firmennetzwerk mit rund zwölf Firmen verfügte
und das nur konstruiert worden war, um Steuern zu hinterziehen. Das
Betrugsmodell war im Wesentlichen die Dienstleistung der
Urkundenfälschung indem der Unternehmer gefälschte Rechnungen,
Bestätigungen, Verbringungsnachweise, Frachtpapiere und andere
Dokumente ausstellte, wodurch seine Kunden Ware schwarz ein- und
weiterverkaufen konnten und sich unrechtmäßig Vorsteuer auszahlen
ließen. Die Beweise dafür wurden in der Hosentasche des Unternehmers
auf einem USB-Stick gefunden. In Summe hat er nicht nur selbst
Steuerhinterziehung in Höhe von rund 800.000 Euro begangen, sondern
war einerseits dadurch Dreh- und Angelpunkt für die Schwarzumsätze
von Unternehmern, die sich Scheinrechnungen ausstellen ließen und so
Scheingeschäfte vortäuschten und andererseits war er dadurch auch
Beitragstäter für die Steuerhinterziehungen seiner
„Geschäftspartner“. Während der Täter im Ermittlungsverfahren noch
geständig war, setzte er sich vor dem Gerichtsverfahren im Jahr 2017
in die Türkei ab. 2020 kam die überraschende Wendung: Der Unternehmer
wurde in Pasching von einem Bekannten in einem Einkaufszentrum
gesichtet. Dieser verständigte die Behörden und im Zuge einer
Fahndung erfolgte die Festnahme. Mittlerweile ergingen die nicht
rechtskräftigen Urteile: Der Erstangeklagte wurde zu insgesamt 40
Monaten Haft, davon 24 unbedingt, zu einer Geldstrafe von 500.000
Euro und zu einer Schadenswiedergutmachung von 634.434,59 Euro
verurteilt. Der angeklagte Unternehmensverband erhielt eine
Geldstrafe in Höhe von 800.000 Euro.

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