- 26.04.2021, 16:36:15
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- OTS0161
Neue gesetzliche Regelung: Beginn des Dialogforums Sterbehilfe im Justizministerium
Austausch mit Expert*innen über mögliche Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe
Utl.: Austausch mit Expert*innen über mögliche Ausgestaltung der
gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe =
Wien (OTS) - Das Dialogforum Sterbehilfe beginnt heute und wird bis
30. April 2021 im Rahmen einer Videokonferenz abgehalten werden. Es
wurde vom Bundesministerium für Justiz ins Leben gerufen, um mit
Expert*innen darüber zu diskutieren, wie mögliche Neuregelungen und
Begleitmaßnahmen zur Hilfe zum selbstbestimmten Sterben in Österreich
aussehen könnten.
Dies war notwendig geworden, nachdem der Verfassungsgerichtshof
(VfGH) das bisherige Verbot der Sterbehilfe aufgehoben hatte. Das
Dialogforum Sterbehilfe soll dabei einen wichtigen Beitrag zur
Erarbeitung einer gesetzlichen Neuregelung leisten. Dazu wurden
Personen und Organisationen aus den unterschiedlichen Bereichen
eingeladen, um verschiedene Ansichten und Standpunkte, sowie ein
aus-gewogenes und breites Meinungsspektrum abzubilden. Es handelt
sich dabei um Expert*innen u.a. aus den Bereichen der
(Palliativ-)Medizin, der Hospizbewegung, der Pflege, der
(Rechts-)Wissenschaft und verschiedener Religionsgemeinschaften. Sie
werden sich in Gesprächsrunden zu den verschiedenen Fragestellungen
äußern und ihre Meinung einbringen.
In Folge werden die Ergebnisse des Dialogforums Sterbehilfe in einem
Bericht zusammengefasst, der auf der Homepage des Justizministeriums
veröffentlicht wird.
Hintergrund ist, dass nach § 78 des Strafgesetzbuchs (StGB) bislang
strafbar war, „[w]er einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu
töten, oder ihm dazu Hilfe leistet“. Der Verfassungsgerichtshof hob
die Wortfolge „oder ihm dazu Hilfe leistet“ mit Entscheidung vom 11.
Dezember 2020, G 139/2019-71, mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 als
verfassungswidrig auf.
Anlässlich dieser Aufhebung forderte der Verfassungsgerichtshof den
Gesetzgeber dazu auf, gesetzliche Maßnahmen vorzusehen, um Missbrauch
zu verhindern: Die betroffene Person soll ihre Entscheidung zum
Suizid nicht unter dem Einfluss Dritter fassen. Helfende Dritte
sollen die Sicherheit haben, dass die sterbewillige Person ihre
Entscheidung dazu tatsächlich frei und selbstbestimmt getroffen hat.
Folgende Teilnehmer*innen sind der Einladung des Justizministeriums
gefolgt:
Dr. Christiane Druml (MedUni Wien/Bioethikkommission)
Univ.-Prof. DDr. Matthias Beck (Uni Wien/Bioethikkommission)
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer (JKU Linz/Bioethikkommission)
Dr. Maria Kletecka-Pulker (Uni Wien/Bioethikkommission)
Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M (Uni
Wien/Bioethikkommission)
Prof. Dr. Theo A. Boer
BMSGPK
BKA-VD
Caritas
Dachverband Hospiz Österreich
Diakonie
Evangelische Kirche
HVÖ (Humanistischer Verband Österreich)
IRG (Israelitische Religionsgesellschaft)
Katholische Kirche (Bischofskonferenz)
Koordinationsstelle Suizidprävention (SUPRA, Gesundheit Österreich)
Monitoringausschuss
ÖAK (Österreichische Ärztekammer)
ÖBR (Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft)
OGH
ÖGHL(Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende)
ÖGKV(Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband)
ÖGS(Österreichische Gesellschaft für Suizidprävention)
ÖNK(Österreichische Notariatskammer)
OPG(Österreichische Palliativgesellschaft)
ÖRAK(Österreichischer Rechtsanwaltskammertag)
Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Seniorenrat
Patientenanwaltschaft NÖ
Patientenanwaltschaft Wien
pro mente Austria
Richtervereinigung
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