• 06.04.2021, 11:12:03
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  • OTS0075

Justizministerin Zadić diskutiert die Themen Amtshilfe und Korruptionsermittlung mit Expertinnen und Experten

Wien (OTS) - „Als Justizministerin ist es mir ein großes Anliegen,
die Korruptionsbekämpfung und die Unabhängigkeit der
Staatsanwaltschaften zu stärken. Gerade die
Korruptionsermittler*innen bearbeiten heikle Causen und stehen dabei
immer im Fokus der Öffentlichkeit. Es ist daher zentral, die
ermittelnden Behörden bei ihrer komplexen Arbeit so weit wie möglich
zu unterstützen“, so Justizministerin Alma Zadić.

Derzeit befindet sich die BVT-Reform in Begutachtung. Zweck der
Bestimmung in der Strafprozessordnung war es, die geltende Rechtslage
unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur zur Amtshilfe
abzubilden und eine Möglichkeit zum Schutz nachrichtendienstlicher
Informationen im Ermittlungsverfahren zu schaffen. Im Rahmen der
laufenden Begutachtung wurde diese Novelle von Expert*innen
kritisiert.

Die Begutachtung ist ein wichtiges Instrument der
Bürger*innenbeteiligung. Es ist wichtig, dass sich Vertreter*innen
der Praxis, der Wissenschaft sowie alle in Österreich lebenden
Personen einbringen und ihre Kritik oder Zustimmung zu einem
Gesetzesentwurf äußern. Diese bereite Beteiligung sichert uns
qualitativ hochwertige Gesetze.

„Für mich ist selbstverständlich, dass wir das Begutachtungsverfahren
ernst nehmen. Alle Stellungnahmen werden im Justizministerium genau
geprüft und berücksichtigt. Dies gilt natürlich auch im vorliegenden
Fall. Für mich ist klar, dass die Korruptionsermittlungen keinesfalls
eingeschränkt oder gefährdet werden dürfen.“

Um den vorliegenden Entwurf bereits vor Ende der Begutachtung mit
Expertinnen und Experten zu diskutieren und notwendige Änderungen zu
besprechen, lädt Justizministerin Zadić zu einem Fachgespräch ins
Bundesministerium für Justiz.

„Mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen des
Verfassungsrechts, des Strafrechts und der Praxis werde ich in den
nächsten Tagen die notwendigen Änderungen am Entwurf diskutieren. Es
muss sichergestellt werden, dass die geplanten Änderungen keinesfalls
zukünftige Korruptionsermittlungen gefährden.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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