• 25.03.2021, 15:46:47
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  • OTS0252

Beitritt Österreich zur EFRAG

European Financial Reporting Advisory Group setzt internationale Standards zur Finanzberichterstattung

Utl.: European Financial Reporting Advisory Group setzt
internationale Standards zur Finanzberichterstattung =

Wien (OTS) - Mit dem Beitritt zur EFRAG (European Financial Reporting
Advisory Group) sichern das BMJ, das BMF und der Verein
Österreichisches Rechnungslegungskomitee, dass die österreichischen
Interessen bei der internationalen Standardsetzung zur
Finanzberichterstattung von Unternehmen gewahrt werden.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist ein
gemeinnütziger Verein. Sie entwickelt europäische Standpunkte im
Bereich der Finanzberichterstattung von Unternehmen. Außerdem stellt
sie sicher, dass diese Standpunkte im Standardsetzungsprozess für
internationale Rechnungslegungsvorschriften gewahrt werden.
Schließlich berät die EFRAG die Europäische Kommission in der Frage,
ob neue Standards die Kriterien für eine Übernahme in den
europäischen Rechtsstand erfüllen.

EFRAG nimmt somit eine wichtige Rolle bei der Erlassung von
internationalen Regeln für die Finanzberichterstattung von
Unternehmen in der Europäischen Union ein.

Durch die Mitgliedschaft Österreichs bei der EFRAG wird eine
frühzeitige Einbindung in den Standardsetzungsprozess zur
finanziellen Berichterstattung ermöglicht. Auf diese Weise können die
Interessen des österreichischen Finanzmarkts entsprechend
berücksichtigt werden.

So soll zum Beispiel in Kürze ein umfassender Standard in
europäisches Recht übernommen werden, der die Bilanzierung von
Versicherungsverträgen regelt. Dieser Standard ist für die
Versicherungsunternehmen von zentraler Bedeutung. Die EFRAG überprüft
vor dieser Übernahme, welche praktischen Auswirkungen dieser Standard
haben wird. Bei den Diskussionen, ob positive Auswirkungen auf die
heimische Versicherungswirtschaft zu erwarten sind, kann Österreich
in Zukunft direkt seine Position einbringen. In aller Regel folgt die
Kommission bei der Übernahme der Standards den Übernahmeempfehlungen
der EFRAG.

Neben der finanziellen Berichterstattung erhält die sogenannte
nichtfinanzielle Berichterstattung eine immer größer werdende
Bedeutung. Diese umfasst ökonomische, ökologische und soziale
Leistungen eines Unternehmens. Es ist zu erwarten, dass EFRAG in
Zukunft auch eine tragende Rolle bei der dieser nichtfinanziellen
Berichterstattung über die Nachhaltigkeit des Unternehmertums
zukommen wird.

Die Kommission hat für den 21. April den Vorschlag einer
Überarbeitung der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung
(Non-Financial-Reporting-Directive, kurz NFRD) angekündigt.
Vermutlich wird diese Richtlinie den Grundstein dafür legen, dass
europäische Standards für Berichtspflichten von Unternehmen über die
Auswirkungen ihres Handelns auf die Umwelt, auf Soziales und die
Unternehmensführung erarbeitet werden. Das EFRAG ist bereits mit
einer Überprüfung beauftragt worden, wie solche Berichtspflichten in
Zukunft aussehen könnten, und es hat seine Empfehlungen dazu erst
kürzlich veröffentlicht.

Die Aufnahme Österreichs ist in der Generalversammlung der EFRAG vom
25.3.2021 erfolgt, in der auch der von Österreich nominierte
Vertreter, Mag. Gerhard Prachner, zu einem Mitglied des EFRAG-Boards
ernannt wurde. Österreich ist durch BMJ, BMF und dem Verein
Österreichisches Rechnungslegungskomitte vertreten.

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