• 05.03.2021, 17:50:50
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  • OTS0186

Neue Einstufung der an den Ibiza-U-Ausschuss übermittelten Chats

Wien (OTS) - Mit Schreiben vom 3. März 2021, wurden die abstrakt
relevanten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und
(seinerzeitigem) Vizekanzler Heinz-Christian Strache in schriftlicher
Form dem Untersuchungsausschuss vorgelegt. Sie wurden dabei von der
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der
Oberstaatsanwaltschaft übereinstimmend mit der Stufe 3 klassifiziert.

Im Zuge der Vorlage der Unterlagen ist es erforderlich, die Gründe
der Klassifizierung bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe ist auf Grund
eines Versehens der übermittelnden Behörde bedauerlicherweise
unterblieben. Diesen Umstand hat die Sektion V des Bundesministeriums
für Justiz zum Anlass genommen selbst eine Sichtung durchzuführen.

Diese Prüfung führte zum Ergebnis, dass die Preisgabe der in den
Unterlagen enthaltenen Informationen nach Ansicht des
Bundesministeriums für Justiz nicht die Gefahr einer Schädigung der
im Sinn des Gesetzes geschützten Interessen schaffen würde.

Die Klassifizierung der Unterlagen wurde daher auf Stufe 1
(„Eingeschränkt“) neu eingestuft. Die Chats wurden heute Nachmittag,
5.3.2021, dem Parlament vorgelegt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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