- 04.03.2021, 12:10:29
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U-Ausschuss – Krainer: "VfGH weist die Vertuscher in der Regierung in die Schranken"
VfGH gibt Antrag von SPÖ, NEOS und FPÖ gegen Finanzminister Blümel recht - "Blümel muss bisher rechtswidrig zurückgehaltene Akten an U-Ausschuss liefern"
Utl.: VfGH gibt Antrag von SPÖ, NEOS und FPÖ gegen Finanzminister
Blümel recht - "Blümel muss bisher rechtswidrig
zurückgehaltene Akten an U-Ausschuss liefern" =
Wien (OTS/SK) - Der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss hält die
heutige Entscheidung des VfGH für richtungsweisend: "Der
Verfassungsgerichtshof weist die Vertuscher in der Regierung
unmissverständlich in die Schranken." Der Verfassungsgerichtshof hat
heute seine Entscheidung zum Umfang der Aktenlieferung an den
Untersuchungsausschuss bekannt gegeben und dabei dem Antrag der
Oppositionsparteien rechtgegeben. ****
Finanzminister Blümel hat sich monatelang geweigert, alle Akten und
Unterlagen, die für den U-Ausschuss relevant sind, zu liefern. Dabei
geht es um die E-Mail-Postfächer der Leiterin und von Bediensteten
des Beteiligungsmanagements im BMF und um von BMF-MitarbeiterInnen
empfangene Mails von Thomas Schmid und anderen
KabinettsmitarbeiterInnen vom damaligen Finanzminister Löger. SPÖ,
NEOS und FPÖ haben gemeinsam beim VfGH auf das Recht des
U-Ausschusses gepocht, dass Blümel diese Akten und Unterlagen liefern
muss. Der VfGH sieht das genauso.
"In dieser Entscheidung geht es um Blümel. Er muss die bisher
rechtswidrig zurückgehaltenen Akten und Unterlagen an den U-Ausschuss
liefern. Aber diese höchstgerichtliche Judikatur wird es auch für
Kurz sehr schwer machen, weiter dem Parlament die dem U-Ausschuss zu
Recht zustehenden Akten und Unterlagen zu verweigern", betont
Krainer. (Schluss) up/wf
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