- 16.02.2021, 10:28:09
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Blümel: Weitere wichtige Hilfsmaßnahmen stehen ab heute zur Verfügung
Höherer Beihilfenrahmen, Ausfallsbonus und Hilfen für indirekt Betroffene ab heute beantragbar
Utl.: Höherer Beihilfenrahmen, Ausfallsbonus und Hilfen für indirekt
Betroffene ab heute beantragbar =
Wien (OTS) - Das Finanzministerium hat drei weitere wesentliche
Hilfsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft auf den Weg gebracht. So
stehen Unternehmen ab sofort ein höherer Beihilfenrahmen, der
Ausfallsbonus sowie Hilfszahlungen für indirekt Betroffene zur
Verfügung.
Höherer Beihilfenrahmen gilt ab sofort
Der Druck von Finanzminister Blümel und die monatelangen
Verhandlungen auf EU-Ebene haben gewirkt und zu höheren Obergrenzen
bei den Hilfszahlungen geführt. Österreich hat jetzt auf nationaler
Ebene rasch die entsprechenden Anpassungen vorgenommen, damit die
heimischen Unternehmen den vollen Hilfsrahmen ausschöpfen können.
Die entsprechenden Richtlinien wurden bereits erneut bei der
EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort. Damit wird die
bisherige Obergrenze beim Fixkostenzuschuss II 800.000 auf 1,8
Millionen Euro pro Unternehmen angehoben. Für den Verlustersatz
steigt die Obergrenze von drei Millionen auf 10 Millionen Euro. Das
bedeutet mehr als eine Verdreifachung des Betrages und somit die
volle Ausschöpfung des Rahmens.
Finanzminister Gernot Blümel: „Immer mehr mittelständische
Unternehmen stoßen bereits an die bestehenden Obergrenzen und hätten
nach der alten Regelung schon jetzt keinen Zugang zu
überlebensnotwendigen Hilfen des Staates mehr. Durch die bisherigen
Hilfen sind bereits 670 Unternehmen am Deckel der Direktzuschüsse
nach Artikel 3.1. von 800.000 Euro angestoßen. Diese Firmen
beschäftigen 300.000 Arbeitnehmer in Österreich. Mit der aktuellen
Ausweitung können wir diesen Firmen weiterhelfen, Liquidität sichern
und wertvolle Arbeitsplätze retten.“
„Wir haben uns daher seit April immer wieder lautstark und teilweise
unter Kritik der Opposition und aus Brüssel für eine Ausweitung bzw.
ein temporäres Aussetzen der bestehenden Beihilfenregelungen
ausgesprochen. Es ging und geht uns dabei nicht um
Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Ländern, sondern um das
Überleben unserer Firmen. Die entsprechenden Richtlinien wurden
bereits erneut bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab
sofort“, so Blümel zu dem Verhandlungserfolg.
Ausfallsbonus ab heute beantragbar
Ab heute Nachmittag ist außerdem der Ausfallsbonus beantragbar.
Dieser kann für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 bezogen
werden und kommt somit auch jenen Unternehmen zugute, die nicht
direkt oder indirekt von den COVID Maßnahmen betroffen waren, aber
trotzdem einen hohen Umsatzausfall erlitten haben.
Mit dem Ausfallsbonus werden per Ersatzrate bis zu 30% des Umsatzes
ersetzt. Dabei besteht die eine Hälfte aus dem Ausfallsbonus und die
andere Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II
800.000. Die Maximalhöhe beträgt 60.000 Euro (30.000 Euro
Ausfallsbonus und 30.000 Euro Vorschuss pro Monat).
Der Ausfallsbonus kann mit wenigen Klicks unter Eingabe des Namens
und der Kontonummer beantragt werden. Die Antragsteller erhalten das
Geld in ca. 10 Tagen auf ihr Konto überwiesen. Insgesamt ist für
dieses Hilfsinstrument 1 Milliarde Euro vorgesehen.
Hilfen für indirekt Betroffene
Mit den Hilfen für indirekt Betroffene Zeitraum soll - wie beim
Umsatzersatz für direkt Betroffene – der Umsatz für die Monate
November und Dezember 2020 ersetzt werden. Antragsvoraussetzung ist,
dass mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren
im Lockdown geschlossenen Betrieben besteht. Außerdem muss im
Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) bestehen.
Für die Berechnung der Höhe der Hilfen gelten grundsätzlich dieselben
Ersatzraten wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene. Anträge
können ab heute bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, um den
Unternehmen ausreichend Zeit für die Beantragung zu gewähren. Die
Kosten werden in Summe voraussichtlich rund 800 Mio. Euro betragen.
Finanzminister Blümel: „Wie helfen nicht nur den geschlossenen
Betrieben, sondern allen, die jetzt aufgrund der Dauer der Krise
massive Umsatzeinbrüche haben. Die Beantragung erfolgt mit wenigen
Klicks ab heute Nachmittag über FinanzOnline.“
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