• 15.02.2021, 10:09:10
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10 Jahre Kinderrechte in der Verfassung – jetzt braucht es Umsetzung des Regierungsprogramms!

Netzwerk Kinderrechte Österreich unterstützt sechs Empfehlungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften

Wien (OTS) - 

Vor 10 Jahren, am 16. Februar 2011, ist das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ in Kraft getreten. „Wir fordern die Regierung auf, sich nun endlich ernsthaft mit diesem Bestandteil der österreichischen Verfassung auseinanderzusetzen. Die „Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG Kinderrechte“ ist im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen. Hier ist ein Jahr verstrichen, ohne dass von Seiten der Regierung gemeinsam mit Kinderrechtsorganisationen ein Fahrplan zu wie, wann, was auf die Beine gestellt worden wäre. Unsere volle Unterstützung finden die heute veröffentlichten sechs Empfehlungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften.“ heißt es aus dem Netzwerk Kinderrechte Österreich mit seinen 46 Mitgliedsorganisationen.

Am 5. September 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich in Kraft. Sie war 1992 im Zuge der Ratifikation vom Nationalrat nicht als Verfassungsgesetz genehmigt worden wie zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention. Ihre unmittelbare Anwendbarkeit vor Gericht und Behörden war ausgeschlossen. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich forderte über viele Jahre eine vollständige Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Verfassung. Dadurch würden die Kinderrechte einklagbar werden und sich der Rechtsschutz für Kinder und Jugendliche verbessern.

Erst 19 Jahre nach Ratifikation der Kinderrechtskonvention trat am 16. Februar 2011 trat das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" (BVG Kinderrechte) in Kraft. Der Nationalrat hatte es am 20. Jänner 2011 - mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ, aber ohne die Stimmen der Grünen - beschlossen. Die Regierungsparteien wählten einen sehr selektiven Ansatz: ein allgemeiner Anspruch auf Schutz und Fürsorge, Kindeswohl und Partizipation, das Verbot von Kinderarbeit und Gewalt und ein Diskriminierungsverbot von Kindern mit Behinderung sind die einzigen Bestimmungen im Verfassungsrang. Dafür wurde ein weitreichender, der UN-Kinderrechtskonvention nicht entsprechender Gesetzesvorbehalt eingefügt.

Rückfragen & Kontakt

Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
Mobil: 0676/88011-1016
[email protected]
www.kinderhabenrechte.at

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