• 25.01.2021, 08:36:30
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  • OTS0013

Finanzpolizei zieht erfolgreiche Bilanz für 2020

Wien (OTS) - Das zurückliegende Jahr 2020 stellte für die
Finanzpolizei coronabedingt eine besondere Herausforderung dar.
Dennoch konnte sie ihre vielfältigen Aufgaben zum Schutz des
Arbeitsmarktes und der redlichen Unternehmen in vollem Umfang
wahrnehmen, in einzelnen Bereichen ihre Erfolge aus 2019 sogar
übertreffen, wie die aktuelle Jahresbilanz belegt.

„Dank der zielgerichteten Kontrollen der Finanzpolizei konnten auch
im vergangenen Jahr wieder große Erfolge im Kampf gegen Sozialbetrug,
organisierte Schattenwirtschaft, Steuerhinterziehung und das illegale
Glücksspiel erzielt werden. Damit sorgen wir für faire
Wettbewerbsbedingungen, schützen die redlichen Unternehmen und
stärken den heimischen Wirtschaftsstandort. Gerade in
herausfordernden Zeiten wie diesen ist Betrug nicht tolerierbar und
ich gratuliere der Finanzpolizei zu einer Bilanz, die sich sehen
lassen kann“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Schutz des Arbeitsmarktes

Im Zeitraum Jänner bis Dezember 2020 wurden durch die Finanzpolizei
28.631 Kontrollen am Arbeitsmarkt mit insgesamt 70.285 kontrollierten
Personen durchgeführt. Im Bereich der kontrollierten Personen
entspricht dies einer Steigerung von über 29 % zum Vergleichszeitraum
2019.

Dies lässt sich unter anderem auf die hohe Kontrolldichte im Bereich
des neuen Aufgabenfeldes der „Kurzarbeitskontrollen“ zurückführen.
Die insgesamt 7.072 Kontrollen von Firmen führten unter anderem zu:

• 3.816 Mitteilungen über Abweichungen zu den Förderansuchen an das
AMS (3.182) bzw. die BUAK (634)
• Mitteilungen für 250 Arbeitnehmer an die Taskforce SOLBE im
Zusammenhang des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug
• Zusätzlich hat die Finanzpolizei bei ihren Kurzarbeits-Kontrollen
900 zusätzliche Delikte wie illegale Ausländerbeschäftigung,
Schwarzarbeit oder Lohn- und Sozialdumping festgestellt.

Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Ein weiterer Schwerpunkt zur Sicherung der (wirtschaftlichen)
Interessen der Republik Österreich ist die Kontrolltätigkeit im
Zusammenhang mit den Bestimmungen des Lohn- und
Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes, um Wettbewerbsverzerrung durch
rechtswidriges Verhalten von aus dem Ausland nach Österreich
hineinarbeitenden Unternehmen zu unterbinden.

Eine Entsendungsquote von über 874.000 Arbeitnehmern im Jahr 2020
nach Österreich bedeutet eine Steigerung um knapp 28 % zum
Vergleichszeitraum 2019. Daher wurde auf diesen Bereich des
Arbeitsmarktes besonderes Augenmerk gelegt, was insgesamt 3.250
Strafanträge mit einem Strafvolumen von knapp 7 Millionen Euro zur
Folge hatte.

Der gesamte Bereich des Arbeitsmarkts schlägt sich für das Jahr 2020
mit 8.060 gestellten Strafanträgen mit einem Gesamtstrafvolumen von
über 20,2 Millionen Euro nieder.

Steueraufsichtsmaßnahmen zeigen Wirkung

Im Bereich der Steueraufsichtsmaßnahmen wurden im Jahr 2020 durch die
Finanzpolizei – neben einer Vielzahl von Sachverhaltsdarstellungen
aus den getätigten Kurzarbeitskontrollen – knapp 16 Millionen Euro
an abgabenrechtlicher Maßnahmensetzung eingebracht. Die Palette
reicht dabei von Einbringung von Abgabenrückständen, Beschlagnahmen
und Pfändungen über Sicherstellungen bis hin zu Feststellungen im
Bereich NoVA und Kraftfahrzeugsteuer. Allein der Bereich NoVA und
Kraftfahrzeugsteuer schlägt sich dabei mit über 2,1 Millionen Euro zu
Buche.

Zahlreiche Scheinunternehmen aufgedeckt

Eine besondere Herausforderung stellt auch der Bereich der Bekämpfung
von Sozialbetrug dar. Im Jahr 2020 wurden durch die Finanzpolizei 180
Sozialbetrugsfälle sowie 130 Fälle von Scheinunternehmen bearbeitet
und dabei 73 Scheinunternehmen rechtskräftig festgestellt. Hier zeigt
sich, dass sich die Strategie der betrügerisch agierenden Unternehmen
massiv geändert hat: Nunmehr werden Scheinunternehmen mit einer
Arbeitspartie von rund 10 Mitarbeitern „ausgerüstet“, tatsächlich
aber wird über diese Unternehmen oftmals das Hundertfache an
Leistungen fakturiert. Mit dieser Camouflage der Scheinunternehmen
soll deren Entdeckung erschwert werden und zudem werden die
Feststellungen der Finanzpolizei durch Rechtsanwälte bekämpft, um die
Existenz der Scheinunternehmen bewusst zu verlängern.

Weiters konnte die Finanzpolizei 24 Scheinunternehmen im Ausland
identifizieren, die nach Österreich hereingearbeitet haben. Deren
Entdeckung gelang mithilfe internationaler Behördenkooperationen.

Erneut Steigerung bei beschlagnahmten Glücksspielgeräten

Das Jahr 2020 bestätigte den Trend, dass die Zahl der zu
beschlagnahmenden Glücksspielgeräte von Jahr zu Jahr steigt. Durch
die Finanzpolizei wurden 637 Betriebe nach den Bestimmungen des
Glücksspielgesetzes überprüft und dabei 1.463 Glücksspielgeräte aus
dem Verkehr gezogen. Dies ist eine Steigerung von ca. 100 Stück zum
Vergleichszeitraum 2019, welches bereits ein starkes Jahr in der
Glückspielkontrolle war. Das Strafvolumen in diesem Bereich beträgt
über 32,2 Millionen Euro.

Neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten sind es auch die
privaten Tragödien rund um pathologische Spieler und deren Familien,
die Kontrollen gegen illegales Glückspiel mehr als notwendig machen.
Die Finanzpolizei hat auch 2020 gezeigt, dass es einer wirksamen
Kontrolle zum Schutz der legal agierenden Unternehmen und der
Dienstnehmer bedarf. Finanzminister Gernot Blümel resümiert dazu:
„Die Mehrheit der Unternehmen hält sich an die Regeln. Umso wichtiger
ist es, dass wir gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen. Mit unseren
Hilfsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen in der Krise und retten
Arbeitsplätze. Wir dulden nicht, dass diese Hilfe missbraucht wird
und einige wenige von der Krise profitieren.“

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