- 23.12.2020, 15:39:43
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BMJ/Zadić: „Justizteil des Zwischenberichts der unabhängigen Untersuchungskommission wird vollständig veröffentlicht“
Unabhängige Untersuchungskommission attestiert in ihrem Zwischenbericht korrektes Handeln der Justiz
Utl.: Unabhängige Untersuchungskommission attestiert in ihrem
Zwischenbericht korrektes Handeln der Justiz =
Wien (OTS) - „Das Justizministerium hat den Zwischenbericht der
unabhängigen Untersuchungskommission zum Terroranschlag vom 2.
November erhalten. Ganz im Sinne der Transparenz und Aufklärung haben
wir den die Justiz betreffenden Teil des Berichts vollständig der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“, so Justizministerin Alma
Zadić heute, Mittwoch. „Es war mir ein besonderes Anliegen, dass die
Untersuchungskommission vollständigen Einblick in alle Unterlagen
bekommt. Die Justizbehörden sind dem umgehend und vollständig
nachgekommen“, so Zadić.
„Ich danke den Mitgliedern der Untersuchungskommission für ihre
rasche Berichtslegung. Die Untersuchungskommission hat in den
vergangenen Wochen Außerordentliches geleistet“, so Zadić. Innen- und
Justizministerium hatten die unabhängige Untersuchungskommission im
November eingesetzt, um eine Prozessanalyse der der Behördenarbeit
vom Dezember 2019 bis zum 2. November 2020 vorzunehmen.
„Aus derzeitiger Sicht der unabhängigen Untersuchungskommission
attestiert der Zwischenbericht ein korrektes Handeln der Justiz“, so
Justizministerin Alma Zadić. Die Untersuchungskommission stellt fest,
dass das Gericht der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe betreffend
eines Kontaktverbots und einer psychotherapeutischen Behandlung nicht
gefolgt ist. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung der
unabhängigen Rechtsprechung auf Grundlage der Gesetze, die stets
verschiedene Faktoren und Empfehlungen gegeneinander abzuwiegen hat.
Zudem legt die Untersuchungskommission zwei Empfehlungen für den
Justizbereich vor: Erstens soll Deradikalisierungsarbeit im
Strafvollzug und auch nach der Entlassung strukturell und gesetzlich
besser verankert und finanziell besser ausgestattet werden. Zweitens
sollen Fallkonferenzen eingerichtet werden. Im Anlassfall wurde eine
Fallkonferenz durchgeführt. Dies wird im Zuge des ersten
Anti-Terrorpakets in allen Fällen im Zusammenhang mit Extremismus
ausgebaut und verpflichtend. Ein entsprechender Entwurf ist bereits
in Begutachtung.
„Ende Jänner werden wir den Abschlussbericht der
Untersuchungskommission erhalten. Gemeinsam werden die Berichte zur
Aufklärung beitragen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen aus den
Berichten sollen in den zweiten Teil des Anti-Terror-Maßnahmenpakets
sowie in die Strafvollzugsreform einfließen“, so Zadić abschließend.
Download des Justizteils des Zwischenberichts: https://www.ots.at/redirect/bmj_zwischenbericht
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