- 04.12.2020, 22:00:31
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TIROLER TAGESZEITUNG, Leitartikel: "Kein kurzer Prozess", von Michael Sprenger
Ausgabe vom Samstag, 5. Dezember 2020
Utl.: Ausgabe vom Samstag, 5. Dezember 2020 =
Innsbruck (OTS) - Das nicht rechtskräftige Urteil gegen Grasser
widerlegt ein oft gehörtes Vorurteil gegenüber der Justiz: Da kommt
eh nichts raus und am Ende lässt man die Großen laufen. Doch reicht
das Urteil zur politischen Hygiene? Man kann hoffen.
Dass der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP, vormals
FPÖ) nach der Urteilsverkündung von einem „politischen Urteil“
spricht, ist aus seiner Sicht erklärbar. Grasser hat sich von Anfang
an in der Opferrolle eingenistet. Dazu passt es dann auch, wenn nach
dem Urteil – wie auf Knopfdruck – die Strategie der Verteidigung um
180 Grad geändert wird. Nur zur Erinnerung: Grasser hat mit seinen
Spitzenanwälten zuerst jahrelang zu verhindern versucht, dass es
überhaupt zu einer Anklage kommt. Als es dann vor drei Jahren zum
Prozess-Auftakt kam, waren es Grassers Rechtsanwälte, die von Anfang
an versucht haben, den größten Korruptionsprozess in der Zweiten
Republik in die Länge zu ziehen. Okay, könnte man einwerfen – das
gehört zum Job eines guten Anwalts. Auch die Strategie, die Richterin
zu attackieren, ihr Parteilichkeit vorzuwerfen? Die Vorwürfe perlten
am Talar ab, also konnten sich Grassers Anwalt Manfred Ainedter und
sein Klient mit Fortdauer des Prozesses nicht mehr einbremsen, als es
darum ging, die ach so objektive und souveräne Prozessführung von
Richterin Marion Hohenecker zu loben. Doch kaum hat sie ihr Urteil
gesprochen, rückten Ainedter und Grasser aus, um der Richterin
Befangenheit zu unterstellen. Zugegeben – auf den ersten Blick
erscheint das Urteil gegen Grasser hart. Auf den ersten Blick: Doch
der Strafrahmen von 15 Jahren wurde nicht annähernd ausgeschöpft.
Naturgemäß gab es rund um die Causa reichlich an Berichterstattung.
Doch daraus eine Vorverurteilung zu konstruieren, wie dies Ainedter
versucht, ist kühn. Grasser war es schließlich, der immerzu versucht
hatte, mit Glamour die Öffentlichkeit zu beeinflussen. Zu schön, zu
erfolgreich – und dann der Glitzer seines Umfeldes.
Die Richterin hat von Anfang an die Fallstricke erkannt, umkurvte
alle und wollte sich einen Vorwurf im Nachhinein ersparen. Nur keinen
kurzen Prozess.
Aber was bedeutet das nicht rechtskräftige Urteil für die
Republik, für Grasser und die Mitangeklagten? Ob der frühere
ÖVP-Kanzler Wolfgang Schüssel Grasser weiterhin als Glücksfall
bezeichnen wird, bleibt abzuwarten. Dass dieses Urteil die
Korrumpierbarkeit von Politikern verhindert, kann man vielleicht
hoffen. Doch die Redewendung „Und die Großen lässt man laufen“
verliert hierzulande langsam an Substanz. Dass Grasser und Co. in
Berufung gehen, die Justiz und ihre Vertreterinnen angreifen, gehört
zum Rechtsstaat – den es zu verteidigen gilt.
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