• 07.11.2020, 08:00:02
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  • OTS0007

Erfolgreiche Kontroll-Aktion in Österreichs Justizanstalten

229 Insass*innen und 168 Hafträume überprüft – Laufende Gefahrenanalysen und regelmäßiger Austausch mit europäischen Strafvollzugsanstalten zu aktuellen Sicherheitsthemen

Utl.: 229 Insass*innen und 168 Hafträume überprüft – Laufende
Gefahrenanalysen und regelmäßiger Austausch mit europäischen
Strafvollzugsanstalten zu aktuellen Sicherheitsthemen =

Österreich (OTS) - Nach Bekanntwerden der schockierenden Ereignisse
vom 2.11.2020 hat die Generaldirektion für den Strafvollzug und den
Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen umgehend sogenannte
„Sicherheitsüberprüfungen“ von Insass*innen, die wegen
Terrorismusdelikten inhaftiert sind, Radikalisierungstendenzen oder
sonstige Auffälligkeiten zeigten, veranlasst.

Die österreichweiten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und
Ordnung in den Justizanstalten umfassten:
• Haftraumdurchsuchungen;
• Personendurchsuchungen;
• Betriebsraumdurchsuchungen.

Durch die hervorragende Arbeit der 186 eingesetzten
Justizwachebeamt*innen konnten binnen kurzer Zeit 168 Hafträume, 30
Betriebe und 229 Insass*innen durchsucht werden.

Insgesamt haben 12 Justizanstalten Funde gemeldet, die nunmehr einer
eingehenden Prüfung unterzogen werden. Es handelt sich dabei
größtenteils um Schriftstücke, die nun auf allfällige extremistische
Hintergründe überprüft werden. Über die Ergebnisse wurden die
zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung informiert bzw. Anzeige an die
Staatsanwaltschaft erstattet.

Maßnahmen gegen Einbringung verbotener Gegenstände

Der Besitz von Mobiltelefonen, Internet- bzw. USB-Sticks, etc. ist
für Insass*innen verboten. Leider werden dennoch Wege gefunden,
unerlaubte Gegenstände in die Justizanstalt einzubringen. Zur Abwehr
solcher Vorfälle werden laufend Gefahren- und Risikoanalysen
durchgeführt. Zuletzt fand eine umfassende Analyse im Oktober 2020
statt. Die Sicherheitsbeauftragten der Justizwache unterstützen die
Anstaltsleiter*innen bei der Identifikation möglicher Schwachstellen
sowie bei der Veranlassung von Abwehrmaßnahmen.
Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug
freiheitsentziehender Maßnahmen tauscht sich regelmäßig mit anderen
europäischen Strafvollzugsverwaltungen zu Sicherheitsthemen aus, weil
dieses Thema alle europäischen Strafvollzugsverwaltungen betrifft.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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