- 03.11.2020, 15:37:20
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Zadić: „Eine schockierende Tat erschüttert Österreich“
Justizministerin Zadić: „Unser Mitgefühl gilt den Opfern und Angehörigen“ – Justiz und Inneres arbeiten eng zusammen, um die aktuelle Ausnahmesituation bestmöglich zu bewältigen
Utl.: Justizministerin Zadić: „Unser Mitgefühl gilt den Opfern und
Angehörigen“ – Justiz und Inneres arbeiten eng zusammen, um
die aktuelle Ausnahmesituation bestmöglich zu bewältigen =
Wien (OTS) - „Gestern Abend hat ein schockierender Terroranschlag
Wien und Österreich erschüttert. Meine Gedanken sind bei den Opfern
und Ihren Angehörigen“, so Justizministerin Alma Zadić anlässlich des
gestrigen Terroranschlags in Wien.
„Ich danke den Einsatzorganisationen für ihren unermüdlichen Einsatz.
Die Polizei, die Rettungskräfte, das Bundesheer, die Justiz, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spitälern und viele andere
mehr haben in diesen schweren Stunden Außergewöhnliches zu leisten.
Ihnen gilt mein großer Dank und Respekt für ihre Arbeit“, so Zadić.
Die Justizministerin weiter: „Mehrere Staatsanwälte arbeiten seit
gestern Nacht mit Hochdruck, um gemeinsam mit der Kriminalpolizei das
Attentat aufzuklären und allfällige weitere Beteiligte
auszuforschen.“
Weiter Einsatz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
„Terroristen wollen Angst, Unsicherheit und Hass verbreiten. Sie
stellen sich gegen unsere Demokratie, unsere offene Gesellschaft und
gegen unserer Grund- und Freiheitsrechte; sie wollen unsere
Gesellschaft spalten. Und genau dies dürfen und werden wir unter
keinen Umständen zulassen. In dieser schweren Zeit müssen wir mehr
denn je zusammenrücken, dem Hass keinen Raum geben und uns weiterhin
mit voller Kraft für Demokratie und Rechtstaatlichkeit einsetzen“, so
die Justizministerin.
Täter war verurteilt wegen terroristischer Vereinigung
Es wurden bereits mehrere Informationen medial kommuniziert.
Folgendes kann seitens des Justizressorts bestätigt beziehungsweise
ergänzt werden:
Der Täter wurde am 12. Jänner 2019 in eine Justizanstalt eingeliefert
und anschließend in U-Haft genommen. Am 25.4.2019 wurde er zu einer
Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, insbesondere, weil er
versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich dort dem IS
anzuschließen. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Wien mit
Rechtsmittelentscheidung vom 12.7.2019 bestätigt.
Wie gesetzlich vorgesehen, wurde der Täter nach zwei Dritteln der
Haftzeit vorzeitig mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt
entlassen. Grundsätzlich werden bedingte Entlassungen nach zwei
Drittel der Haftzeit ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen
vorliegen. Dies geschieht unter Auflage einer Probezeit von drei
Jahren zur spezifischen Behandlung, Betreuung und laufender
Kontrolle. Damit kann über die Haftzeit hinaus auf den Täter
eingewirkt werden. Bei einer regulären Entlassung, die im konkreten
Fall im Juli 2020 erfolgt wäre, hätte es keine Möglichkeit gegeben
mit zusätzlichen Auflagen auf den Täter Einfluss zu nehmen.
Im konkreten Fall erfolgte die bedingte Entlassung am 5. Dezember
2019 nach Durchführung einer Entlassungskonferenz und gerichtlicher
Entscheidung. Es wurde regelmäßiger Kontakt zu Bewährungshelfer*innen
des Vereins NEUSTART und weitere Betreuung durch den Verein DERAD
aufgetragen. Beiden Auflagen kam der Täter nach bisherigem
Wissensstand nach.
Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten, mögliche Mittäter zu
verfolgen
Über die bevorstehende Entlassung wurde, wie in solchen Fällen
üblich, das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
informiert. „Justiz- und Innenministerium arbeiten eng zusammen, um
die momentane Ausnamesituation bestmöglich zu bewältigen, die
Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten und mögliche Mittäter
zu verfolgen“, so Zadić abschließend.
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