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TIROLER TAGESZEITUNG "Leitartikel" Donnerstag, 23. Juli 2020, von Michael Sprenger: "Wo bleibt die Entschuldigung?"
Innsbruck (OTS) - Die Corona-Ausgangsbeschränkungen waren
gesetzeswidrig. Anerkannte Juristen haben längst darauf hingewiesen –
und wurden lächerlich gemacht. Und was nun? Ein Plädoyer für eine
andere Fehlerkultur in der Politik.
Egal, ob es sich um einen Provinzfürsten oder um den mehr oder
weniger geübten Parteipolitiker handelt, um einen ambitionierten
Technokraten oder einen ideologiebefreiten Machtmenschen – warum tun
sich Politiker im Nachhinein so schwer, vor die Kameras zu treten und
sich zu entschuldigen, wenn ihnen Fehler nachgewiesen worden sind? Es
wird wohl keine monokausale Erklärung geben. Der eine Typ von
Politiker wird befürchten, eine Entschuldigung werde als Schwäche
ausgelegt, der andere glaubt, dass er immer alles richtig macht und
gemacht habe. Nur eine Minderheit kann sich zu jener Gruppe zählen,
die mit eigenen Fehlern offen umgeht. Hierzulande zählt jedenfalls
Gesundheitsminister Rudolf Anschober dazu. Und wie die aktuellen
Umfragen belegen – es hat dem beliebtesten Politiker des Landes
bislang nicht geschadet. Ganz im Gegenteil. Das Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen wird
Anschober erneut eine Chance bieten, seine offene Fehlerkultur zu
demonstrieren. Denn die von ihm erlassene Verordnung war
rechtswidrig.
Die politisch Veranwortlichen im Lande mussten im Umgang mit dem
unbekannten Virus anfangs einen außergewöhnlichen Job erledigen. Sie
mussten rasch handeln. Da kann naturgemäß auch etwas schiefgehen.
Dies der Landesregierung (wie im Umgang mit Ischgl) oder der
Bundesregierung vorzuwerfen, ist billig. Die Unterstellung sei
erlaubt: Weder Landeshauptmann Günther Platter noch Kanzler Sebastian
Kurz handelten damals grob fahrlässig, sondern bemühten sich, Schaden
abzuwenden. Doch es passierten eben Fehler – und bis heute wartet man
auf eine angemessene Reaktion. Tirol kompensierte seine
offensichtlichen Pannen im Umgang mit Ischgl mit besonders harten
Maßnahmen und einer Politik des Strafens. Kurz wiederum hätte längst
wissen müssen, dass die Ausgangsbeschränkungen seiner Regierung auf
sehr dünnem Eis standen. Selbst fundierte Kritik ließ der
Bundeskanzler nicht gelten. Kurz warf Juristen sogar vor, „Verwirrung
stiften“ zu wollen, und unterstellte ihnen „Spitzfindigkeiten“.
Jetzt bestätigten die Höchstrichter die Juristen, die zum Teil
lächerlich gemacht worden waren. Die Corona-Ausgangsbeschränkung war
gesetzeswidrig. Egal, um welchen Politikertyp es sich handelt: Eine
Entschuldigung ist mehr als nur angebracht. Und schon Bestrafte
sollten auch die Geldbußen zurückerstattet bekommen.
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