• 26.05.2020, 18:08:17
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  • OTS0225

Strafrecht: Neuorganisation im Bundesministerium für Justiz

Neue Sektion „Straflegistik“ soll Strafrechtsreformen vorantreiben, neue Sektion „Einzelstrafsachen“ dUnabhängigkeit der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften sicherstellen

Utl.: Neue Sektion „Straflegistik“ soll Strafrechtsreformen
vorantreiben, neue Sektion „Einzelstrafsachen“ dUnabhängigkeit
der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften sicherstellen =

Wien (OTS) - "Das Justizministerium erhält eine innere
Gewaltenteilung, damit der Anschein etwaiger Unvereinbarkeiten
künftig vermieden wird“, so Justizministerin Alma Zadić bei einer
Pressekonferenz heute, Dienstag, im großen Festsaal des
Justizministeriums in Wien. Zadić wird die Sektionen im Bereich
Strafrecht neu organisieren. Die bisherige Sektion „Strafrecht“ wird
durch zwei neue Sektionen ersetzt: eine für den Bereich
„Straflegistik“ (Sektion IV), eine für den Bereich
„Einzelstrafsachen“ (Sektion V).

Getrennte Bereiche: Die Sektion IV „Straflegistik“ und Sektion V
„Einzelstrafsachen“

Die neue Sektion IV „Straflegistik“ wird an der Schnittstelle zur
Legislative – also der Gesetzgebung – Richtung Parlament und Politik
sowie Stakeholdern der Wissenschaft, Wirtschaft,
Interessensvertretungen und Gesellschaft tätig sein. Sie soll die
großen Reformen im Strafrecht vorantreiben.
Zu ihren Kernaufgaben zählen u.a. die Reform des Haupt- und
Rechtsmittelverfahrens, die Überarbeitung des materiellen
Strafrechts, Neuregelungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung, die
Modernisierung des Strafvollzugsgesetzes sowie die Reform des
Maßnahmenvollzugs und die Neuregelung zum Schutz vor Gewalt und Hass
im Netz samt Stärkung des Opferschutzes.
Die neue Sektion V „Strafsachen“ soll die Unabhängigkeit der
Staatsanwaltschaften und ihrer Ermittlungsarbeit in Strafverfahren
sichern. Sie wird an der Schnittstelle zur Judikative – also in
Richtung der unabhängigen Gerichtsbarkeit tätig sein. Ihr obliegt die
Fach- und Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in
Österreich, die Neuregelung und Verringerung der Berichtspflichten,
die Unterstützung bei der Strukturierung und Organisation von
Großverfahren, womit ihr auch eine wesentliche Rolle bei der
Beschleunigung von Verfahren zukommt – wie dies auch im
Regierungsprogramm verankert ist.

Justizministerium in Sonderrolle: Strafrecht als Indikator für
funktionierenden Rechtsstaat

Das Justizministerium hat als Teil der Exekutive eine Sonderrolle im
Gleichgewicht der Gewaltenteilung der Demokratie: Einerseits ist es,
wie andere Ministerien auch, im Bereich der Legistik Schnittstelle zu
legislativen Belangen – also in Richtung Parlament – und arbeitet bei
Entwürfen für neue Gesetze mit anderen Institutionen der Republik und
wichtigen Stakeholdern von Wissenschaft, Wirtschaft,
Interessensvertretungen und Gesellschaft zusammen.
Andererseits ist das Justizministerium auch Schnittstelle zur
Judikative – also in Richtung der unabhängigen Gerichtsbarkeit. Dies
betrifft in besonderem Maße die Fach- und Dienstaufsicht über die
Staatsanwaltschaften, die in politisch oder wirtschaftlich brisanten
Verfahren auch in einflussreiche Bereiche der Republik hinein
ermitteln müssen.

Bisher wurden im Bereich des Strafrechts beide Funktionen – die
Straflegistik und die Einzelstrafsachen – von ein- und derselben
Sektion im Ministerium wahrgenommen. Das kann zu einer
Anscheinsproblematik etwaiger Unvereinbarkeiten führen, in die
Beamtinnen und Beamte gar nicht erst gebracht werden sollten.

„Innere Gewaltenteilung“: Unabhängigkeit der staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsarbeit sichern

„Das Strafrecht ist ein Schlüssel für das Vertrauen in die Justiz und
ein Schlüssel für das Vertrauen in den Rechtsstaat“, so Zadić.
„Besonders dort, wo staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und
gerichtliche Strafprozesse in politischen und wirtschaftlichen
Bereichen stattfinden, ist es für die Bürgerinnen und Bürger ein
wichtiger Indikator für einen funktionierenden Rechtsstaat, ob für
alle die gleichen Regeln gelten – ohne Ansehen der Person“, so die
Justizministerin.

Daher würden die zugehörigen Strukturen im Justizministerium neu
organisiert: Es reiche nicht nur, dass immer alles ganz korrekt
ablaufe; es dürfe vielmehr nicht einmal der Anschein entstehen, dass
es anders sein könnte, so Zadić. Um das gewährleisten zu können,
brauche es auch die richtigen Rahmenbedingungen – und somit eine
„innere Gewaltenteilung“ im eigenen Haus.

Von Expertinnen und Experten sowie vom Europarat empfohlen

Die getrennten Sektionen „Straflegistik“ und „Einzelstrafsachen“
wurden in ähnlicher Form bereits in den 1960er Jahren in der Ära von
Justizminister Christian Broda als Motor der großen Reformen im
Strafrecht eingerichtet, und hatten sich „über 50 Jahre hinweg
bewährt“, so Justizministerin Zadić.

Bei den im Regierungsprogramm heuer festgelegten großen
Reformvorhaben, brauche es jetzt auch wieder einen entsprechenden
Motor in der Straflegistik. Gleichzeitig bedürfe es gerade jetzt, bei
all den großen Verfahren in puncto Einzelstrafsachen, die Stärkung
der unabhängigen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften – gerade
wenn sie in politischen, wirtschaftlichen und anderen in
einflussreichen Bereichen stattfinden.

Mit der Teilung in „Straflegistik“ und „Einzelstrafsachen“ haben sich
auch internationale Organisationen und führende Strafrechtler*innen
in Österreich immer wieder befasst, und gelangten stets zu
entsprechend übereinstimmenden Ergebnissen. Auch der Europarat
empfiehlt in den Ergebnissen seiner Venedig-Kommission die
Staatsanwaltschaften weitestgehend von politischen Prozessen zu
distanzieren.

Mit der Neu-Organisation der beiden neuen Sektionen wird auch eine
Ausschreibung der jeweiligen Leitungsfunktionen nötig. Der gesamte
Prozess soll bis Herbst 2020 abgeschlossen sein.

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