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Verbandsvorstand der gemeinnützigen Bauvereinigungen begrüßt die Wiederaufnahme von Bauverhandlungen

Dass mündliche Verhandlungen in Behördenverfahren ab jetzt wieder zulässig sind, ermöglicht es den GBVs Konjunkturmotor zu sein.

Wien (OTS) - Letzten Mittwoch wurden im Nationalrat mehrere Gesetze im Zusammenhang mit COVID-19 beschlossen. „Das 12. COVID-19-Gesetz, mit welchem auch das verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz geändert wurde, ist zu begrüßen. Dadurch können viele wichtige Bauverhandlungen in den österreichischen Gemeinden wieder aufgenommen werden,“ betont Verbandsobmann Bernd Rießland.

„Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sind sich ihrer Rolle beim Neustart der österreichischen Wirtschaft bewusst und wir fühlen uns wohl in unserer Rolle als einer der wichtigsten Konjunkturmotoren in Österreich,“ erklärt Rießland weiter. Mit einem jährlichen Neubauvolumen von fast drei Milliarden Euro sichern die gemeinnützigen Bauvereinigungen über 80.000 Arbeitsplätze in ganz Österreich. Länder und Gemeinden haben genauso wie die gemeinnützigen Bauvereinigungen auf die Möglichkeit, Bauverhandlungen wieder aufnehmen und zügig durchführen zu können, gedrängt. „Vor allem so können unsere Gemeinden für ihre Bewohnerinnen und Bewohner rasch Arbeitsplätze schaffen“, ergänzt Verbandsobmann-Stellvertreter Herwig Pernsteiner. „Wir stehen in den Startlöchern und freuen uns unseren Beitrag für leistbares und ökologisches Wohnen leisten zu können,“ schließt Rießland.

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Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
Dr. Klaus Bichler
Öffentlichkeitsarbeit
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