- 10.04.2020, 16:17:38
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Zadić: Schutzmaßnahmen für Notbetrieb an Gerichten werden verlängert
Justizministerin verstärkt internen Kanzleibetrieb und entwickelt Pläne für sichere Verhandlungstätigkeit an Gerichten
Utl.: Justizministerin verstärkt internen Kanzleibetrieb und
entwickelt Pläne für sichere Verhandlungstätigkeit an
Gerichten =
Wien (OTS) - "Österreichs Gerichtsbetrieb wird die kommenden Wochen
weiterhin stark eingeschränkt stattfinden. Dringende Verhandlungen
wird es wie bisher in der Coronakrise geben; im Hintergrund wird
intensiv aufgearbeitet werden", so Justizministerin Alma Zadić
anlässlich der Herausgabe eines Erlasses des Justizministeriums zum
Gerichtsbetrieb. Zadić: "Im Zentrum der Maßnahmen steht sowohl die
unabhängige Rechtsprechung im Krisenfall zu garantieren, als auch die
Gesundheit der Bediensteten und Verfahrensparteien zu schützen."
Die Corona-Maßnahmen, die ab Dienstag, den 14. April 2020 für den
Gerichtsbetrieb gelten, sehen folgendermaßen aus:
Ausweitung des internen Kanzleibetriebs
Der interne Kanzleibetrieb wird in Maßen ausgeweitet. Diese erste
vorsichtige Maßnahme ermöglicht, dass künftig auch nicht dringende
Akten weitergereicht werden können. Eingehende Dokumente können
verarbeitet werden und schriftliche Erledigungen durch Richter*innen
und Staatsanwält*innen abgefertigt werden. Damit wird ein weiteres
Anwachsen des Aktenrückstandes verhindert, der durch den Notbetrieb
entstanden ist.
Parteienverkehr weiterhin eingeschränkt
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Bewegungsfreiheit
zumindest bis Ende April stark eingeschränkt. Dieser Bestimmung
entsprechend bleibt daher der Parteienverkehr vorerst auf die
elementaren Verfahrens- und Parteienrechte beschränkt. Akteneinsicht
oder fristwahrende Anträge und Eingaben sind nach telefonischer
Voranmeldung weiterhin möglich.
Gerichtsverhandlungen in dringenden Fällen
Im Einklang mit den übrigen Maßnahmen der Bundesregierung finden
Gerichtsverhandlungen weiterhin nur in besonders dringenden
Ausnahmefällen statt. Das ist bei Strafverhandlungen der Fall, wenn
sich die bzw. der Beschuldigte in Haft befindet. Sollten die
technischen Voraussetzungen gegeben sein, findet die Vernehmung per
Videokonferenz statt. Auch in Verfahren wegen häuslicher Gewalt,
Unterbringungs- oder Insolvenzsachen soll möglichst verhandelt
werden. Abgesehen von diesen Fällen werden die Richter*innen jeweils
nach einer Interessen- und Gefahrenabwägung entscheiden, ob eine
Gerichtsverhandlung abgehalten werden soll.
Weitere Schutzmaßnahmen
Im Eingangsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden je
nach Verfügbarkeit Schutzmasken ausgegeben werden. Im Gerichtsgebäude
gilt die Einhaltung des Mindestabstands. Um dies gewährleisten zu
können, wird die Anzahl der im Gebäude gleichzeitig anwesenden
Personen in einem überschaubaren Maß gehalten werden.
Ausblick
"Die Situation wird laufend neu bewertet und im Einklang mit den
Maßnahmen der Bundesregierung stehen. Um die nächsten Schritte sicher
vorzubereiten, wird ab 14. April 2020 in sämtlichen Dienststellen der
Justiz evaluiert, inwieweit die vorhandene Infrastruktur einen
sicheren Verhandlungsbetrieb zulässt und welche weiteren
Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind", so
Justizministerin Zadić abschließend.
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