• 04.04.2020, 13:39:55
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  • OTS0044

Bundesrat – SP-Schumann: Arbeitslosengeld jetzt erhöhen!

SPÖ im Bundesrat lässt namentlich über die Erhöhung des Arbeitlosengeldes abstimmen

Utl.: SPÖ im Bundesrat lässt namentlich über die Erhöhung des
Arbeitlosengeldes abstimmen =

Wien (OTS) - „Wir erleben aktuell die höchste Arbeitslosigkeit seit
1946. Die unfassbare Zahl von 562.522 Arbeitslosen und der Anstieg
der Arbeitslosigkeit von 4,7 auf 12,2 Prozent machen uns extrem
betroffen. Innerhalb von zwei Wochen haben fast 200.000 Menschen ihre
Arbeit verloren, das sind 200.000 Einzelschicksale“, betont Korinna
Schumann, Fraktionsvorsitzende der SPÖ im Bundesrat. Hier müsse
sofort gehandelt werden, um niemanden zurück zu lassen. Zusätzlich
fordert die SPÖ 500 Planstellen mehr für das AMS, um die
außerordentlichen Herausforderungen zu bewältigen. ****

Schumann verweist auch auf jene Berufsgruppen, die jetzt besonders
stark von Arbeitslosigkeit betroffen seien: „Es sind vor allem
Menschen, die in Gastronomie und Tourismus gearbeitet haben, die am
Bau tätig waren oder in der Logistik ihr Geld verdient haben.
Branchen also, in denen Menschen häufig unter erschwerten Bedingungen
und zu kleinem Geld arbeiten.“ Für diese sei auf Grund des an sich
schon niedrigen Einkommens die Höhe des Arbeitslosengeldes von nur 55
Prozent des letzten Einkommens ein Problem. „Wir brauchen hier eine
Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Gehalts,
damit die Menschen in dieser schweren Situation, für die sie nichts
können, nicht doppelt in die Armutsfalle tappen – lassen wir wirklich
niemanden zurück!“

Der Antrag sieht neben einer umgehenden Umsetzung auch eine
Mindestgeltungsdauer vor, damit Menschen auch bei länger andauernder
Arbeitslosigkeit entsprechend abgesichert sind und nicht in den
Notstand abgleiten – diese legen die SPÖ-BundesrätInnen mit zumindest
31.12.2020 fest. „Wir wissen, wie wichtig dieser Antrag für all die
Menschen ist, die jetzt ihren Arbeitsplatz verloren haben. ‚Koste es,
was es wolle‘ – dieser Spruch des Bundeskanzlers hat für die
Wirtschaft gegolten, jetzt muss er auch für all jene
ArbeitnehmerInnen gelten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben!“, so
Schumann abschließend. (Schluss)mk/ah

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