- 04.04.2020, 08:00:11
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Blümel: Mitarbeiterprämien steuerfrei, volle Pendlerpauschale bleibt
Finanzielle Unterstützungen zur Bewältigung der Coronakrise: Parlament beschließt Gesetzesinitiativen des Finanzministeriums
Utl.: Finanzielle Unterstützungen zur Bewältigung der Coronakrise:
Parlament beschließt Gesetzesinitiativen des
Finanzministeriums =
Wien (OTS) - Der Nationalrat hat im Zuge des COVID III-Paketes
mehrere Gesetzesinitiativen des Finanzministeriums zur finanziellen
Unterstützung während der Coronakrise beschlossen. „Zeiten der Krise
dürfen nicht Zeiten der Bürokratie sein. Wir entlasten die Menschen
in unserem Bereich und schaffen durch Kulanz und Ausnahmen mehr
finanziellen Spielraum“, so Finanzminister Gernot Blümel. So befreit
das Finanzministerium Zulagen und Bonuszahlungen an
Mitarbeiter/innen, die vom Arbeitgeber zur Belohnung aufgrund der
erschwerten Umstände im Zusammenhang mit COVID-19 ausgezahlt werden,
bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von allen Steuern. Auch sämtliche
Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Coronakrise aus
öffentlichen Mitteln werden rückwirkend ab 1. März 2020 gänzlich von
Steuern entlastet.
Blümel: „Mir ist wichtig, dass Prämien und Bonuszahlungen direkt bei
den stillen Heldinnen und Helden des Alltags, die jetzt
beispielsweise an der Kassa im Supermarkt sitzen ankommen. Hier darf
der Staat nicht mitschneiden und daher war es mir ein Anliegen, dass
diese Zahlungen steuerfrei gestellt werden.“
Ein weiterer zentraler Punkt der nun beschlossenen Maßnahmen ist,
dass Pendler weiterhin den vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale
behalten, auch wenn sie die Strecke zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte beispielsweise wegen Telearbeit oder Dienstverhinderung
weniger häufig zurücklegen. Finanzminister Gernot Blümel: „Es ist nur
fair, dass die Menschen das Pendlerpauschale gerade jetzt auch
weiterhin in vollem Umfang erhalten. Denn Kosten fallen auch bei
reduzierten Fahrten an. In dieser Krisenzeit kürzen wir sicher nicht
bei Leistungen für die Menschen, sondern sorgen konsequent für
Unterstützung.“
Umfangreiches Paket an weiteren Steuerbefreiungen und Erleichterungen
Wie beim Pendlerpauschale sollen den Arbeitnehmern auch bei
Zuschlägen und Zulagen während der Corona-Krise keine finanziellen
Nachteile entstehen. Daher kann für den Zeitraum der Krise auch bei
Home-Office, Kurzarbeit oder Quarantäne die Steuerfreiheit für
Überstunden oder Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
(SEG-Zulagen) weiter berücksichtigt werden.
Zudem ermöglicht das Finanzministerium den Apotheken nun die
steuerfreie Herstellung von Desinfektionsmitteln, da
Desinfektionsmittel als Handelsware derzeit kaum verfügbar sind.
Außerdem wurde bereits eine Gebührenbefreiung für Schriften und
Amtshandlungen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen vorgesehen. Nun
werden – auch rückwirkend – Rechtsgeschäfte, die zur Umsetzung dieser
Maßnahmen notwendig sind, von Gebühren befreit. Bürgschaften im
Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des
Coronavirus werden von der Rechtsgeschäftsgebühr befreit und
Hilfsorganisationen, die einen Mietvertrag über Lagerräumlichkeiten
abschließen, etwa um medizinische Ausrüstung für Covid-19 lagern
können, werden nicht durch Gebühren belastet.
Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens soll niemand einen
Nachteil erleiden, wenn er wichtige Fristen versäumt. Im
Finanzstrafverfahren werden daher weitere bestimmte Fristen
(Einwendungen zur Niederschrift, Wiederaufnahme, Wiedereinsetzung)
bis zum 1. Mai 2020 unterbrochen.
Schließlich wird sichergestellt, dass pensionierte Ärzte, die
aufgrund der Coronakrise ihre Tätigkeit wiederaufnehmen, keine
steuerlichen Nachteile erleiden. Der begünstigte Steuersatz für den
Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe der Ordination bleibt daher
auch nach Rückkehr des Arztes in den Dienst unangetastet.
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