- 17.03.2020, 15:16:59
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- OTS0125
Information der Datenschutzbehörde zum Coronavirus (COVID-19)
Die Datenschutzbehörde informiert, unter welchen Umständen Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) im arbeitsrechtlichen Kontext verarbeitet und ausgetauscht werden können und dürfen.
Utl.: Die Datenschutzbehörde informiert, unter welchen Umständen
Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) im arbeitsrechtlichen
Kontext verarbeitet und ausgetauscht werden können und dürfen. =
Wien (OTS) - Zur Bekämpfung der Infektionsverbreitung am Arbeitsplatz
und zur Sicherstellung einer effizienten Kommunikation kann es
notwendig sein, dass die privaten Kontaktdaten der ArbeitnehmerInnen
durch den Arbeitgeber erhoben werden.
Es steht ein Musterformular zur Verfügung, das zur Erhebung der
privaten Kontaktdaten verwendet werden kann. Das Musterformular
erfüllt sämtliche datenschutzrechtliche Voraussetzungen, wie
insbesondere die Informationspflicht gegenüber den Betroffenen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass Kriminelle vermehrt die
allgemeine Verunsicherung missbrauchen, um sich Zugang zu Daten oder
Finanzdaten von Menschen zu verschaffen.
Es wird ein Informationsblatt zum Thema Datensicherheit und
Home-Office bereitgestellt, welches am Arbeitsplatz geteilt werden
kann. Im Informationsblatt sind mehrere Beispiele für Betrugsversuche
von Kriminellen angeführt.
Die genannten Dokumente stehen zum Download auf der Webpage der
Datenschutzbehörde bereit: www.dsb.gv.at
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