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VIRUS zu Städtebauvorhaben Berresgasse: VwGH hebt Verneinung der UVP-Pflicht auf

Wien (OTS) - Die Umweltorganisation VIRUS gibt eine erfolgreiche Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Sachen Städtebauvorhaben Berresgasse in der Wiener Donaustadt bekannt. UVP - Koordinator Wolfgang Rehm: "Gemeinsam mit Vertretern der Bürgerinitiative Berresgasse haben wir die Höchstgerichte angerufen. Der VwGH hat nun und die Entscheidung des Bundversverwaltungsgerichts, es wäre keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen als rechtswidrig aufgehoben".

Diesem Rechtsgang seien wiederholten abenteuerlichen Argumentationsversuche erst der Wiener Umweltschutzabteilung und dann des Bundesverwaltungsgerichts vorausgegangen, des gleichen Senates der - allerdings mit unterschiedlicher Vorsitzführung - beim gleichgelagerten Donaustädter Städtebauvorhaben "Hausfeld" den Bescheid der MA22 behoben und die Sache zurückverwiesen hatte. Nach der von Rechtsanwalt Dr. Wolfram Schachinger erfolgreich ausgeführten Revision werde sich laut der Umweltorganisation das Bundesverwaltungsgericht beim Vorhaben Berresgasse nun erneut mit dem Erfordernis einer UVP auseinandersetzen und eine mündliche Verhandlung anberaumen müssen. "Trotz der mit 24 ha und einer Bruttogeschossfläche von 320.000 m2 deutlichen Überschreitung der UVP-Schwellwerte hat zuerst die MA22 unter Zuhilfenahme eines fingierten Schreibens des Umweltministeriums das Fehlen von inneren Erschließungsstraßen für den motorisierten Individualverkehr und dann die zweite Instanz aktenwidrig die Multifunktionalität des neuen Stadtteils und in weitere Folge die UVP-Pflicht negiert und das geht natürlich gar nicht", so Rehm. Eine Umweltverträgichkeitsprüfung biete Nachbarn die Möglichkeit im Verfahren Bürgerinitiativen zu gründen, mit Parteistellung die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften geltendzumachen und Auflagen während der Bau bzw. Betriebsphase bzw. Modifikationen etwa im Bereich Lärm- und Erschütterungsschutz, sowie verbesserte Verkehrskonzepte, bzw. Bebauungsänderungen zu erwirken. "Es erweist sich regelmäßig als wenig zielführend, mit Riesenaufwand eine UVP vermeiden zu wollen, das Ergebnis ist Rechtsunsicherheit und hohes Risiko des Scheiterns, in der Zwischenzeit hätte schon längst eine ordentliche UVP abgewickelt werden können", so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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