• 11.12.2019, 19:37:28
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  • OTS0226

Umsetzung der PIF-Richtlinie im Strafgesetzbuch passiert den Nationalrat

Abgeordnete gaben einstimmig grünes Licht für künftig stärkeren Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im StGB

Utl.: Abgeordnete gaben einstimmig grünes Licht für künftig
stärkeren Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen
Union im StGB =

Wien (OTS) - Die Abgeordneten des Nationalrates haben heute,
Mittwoch, den 11.12.2019, für die Umsetzung des künftig stärkeren
Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union auch im
österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) einstimmig grünes Licht
gegeben.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Protection of the Unions
financial Interest“, der sogenannten PIF-Richtlinie, werden künftig
die finanziellen Interessen der Europäischen Union stärker geschützt.
Betrügerische Handlungen zu Lasten der Einnahmen- bzw. Ausgabenseite
und der Vermögenswerte des Unionshaushalts werden ausdrücklich unter
Strafe gestellt.

Im Zuständigkeitsbereich des BMVRDJ wird nun das StGB insbesondere um
zwei neue Tatbestände ergänzt:
• § 168c StGB „Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen
Interessen der Union“ und
• § 168d StGB „Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und
Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der
Europäischen Union“.

Beide Tatbestände weisen eine Qualifikation in der Begehungsform „im
Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ sowie bei einer Schadenshöhe
über EUR 100.000,-- eine Strafdrohung von 6 Monaten bis 5 Jahren,
sowie bei Überschreiten einer Schadenshöhe über EUR 300.00,-- eine
Strafdrohung von ein bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe auf.

„Europarechtliche Rechtsakte stellen oftmals den kleinsten
gemeinsamen Nenner der unterschiedlichen Rechtstraditionen der
Mitgliedstaaten dar und bergen daher in der Umsetzung in die
nationale Rechtssystematik einige Schwierigkeiten. Mein besonderer
Dank gelten dem Hohen Haus und dem Budgetausschuss für die aufgrund
der Umsetzungsverpflichtung notwendige rasche Behandlung dieser
Regierungsvorlage“, so Justizminister Jabloner. „Die Umsetzung der
PIF-Richtlinie ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil die
nationalen Straftatbestände, die der Umsetzung der Richtlinie dienen,
in die sachliche Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft
fallen werden, die ihre Tätigkeit frühestens zum Ende des Jahres 2020
aufnehmen soll“, so Jabloner weiter.

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