• 29.08.2019, 09:28:35
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Bundeskanzlerin Bierlein und Vizekanzler Jabloner besuchten Justizanstalt Korneuburg

StVG Novelle geht in Begutachtung

Bundeskanzlerin Bierlein besucht gemeinsam mit
Vizekanzler Jabloner die Justizanstalt Korneuburg. 27.08.2019, Foto:
Bundespressedienst Dragan Tatic

Utl.: StVG Novelle geht in Begutachtung =

Wien (OTS) - Am Dienstag, den 27. August 2019 besuchten
Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein und Vizekanzler und
Justizminister Dr. Clemens Jabloner gemeinsam die Justizanstalt
Korneuburg. Beide nutzten die Gelegenheit, um sich bei einer Führung
durch die Justizanstalt und bei ausführlichen Gesprächen mit der
Anstaltsleitung und den Bediensteten einen umfassenden Überblick über
den Strafvollzug zu machen.

„Die Justiz liegt mir besonders am Herzen und zeichnet unser Land
aus“, betonte Bundeskanzlerin Dr. Bierlein beim Besuch. „Die
Beamtinnen und Beamten der Justizwache und alle Bediensteten leisten
täglich, oft ungeachtet von der Öffentlichkeit, einen wichtigen
Beitrag für unser aller Sicherheit, für die Nachhaltigkeit einer
friedvollen Gesellschaft und für unsere Demokratie. Der Besuch in der
Justizanstalt Korneuburg gemeinsam mit Vizekanzler und Justizminister
Jabloner hat das auf beeindruckende Weise gezeigt und ich danke
meinen Gesprächspartnern für die ehrlichen Worte. Allen Bediensteten
gilt mein großer Dank und Respekt für diese nicht hoch genug zu
schätzende, wertvolle und für die Zukunft unabdingbare Tätigkeit“, so
die Bundeskanzlerin weiter.

„Die Justizanstalt Korneuburg ist eine Vorzeigeanstalt für einen
modernen, sicheren und menschenrechtskonformen Strafvollzug. Die
Strafvollzugsbediensteten stellen sich tagtäglich großen
Herausforderungen und enormen Belastungen“, schließt sich Vizekanzler
Jabloner an. „Der Strafvollzug benötigt eine dringende Anpassung an
aktuelle Gegebenheiten. Auch wenn ich nur einige wenige Monate das
Amt des Justizministers ausübe, ist es mein entschiedenes Anliegen,
dringend erforderliche Schritte zur Verbesserung des Strafvollzugs zu
setzen. Wir ersetzen nun nicht nur die überalterte Vollzugsordnung
durch ein neues Handbuch, sondern schicken diese Woche auch eine
Strafvollzugsgesetznovelle in Begutachtung. Sie könnte noch heuer
beschlossen werden“, so Jabloner weiter.

Die Novelle sieht etwa eine Erweiterung des elektronisch überwachten
Hausarrestes auf zu verbüßende Freiheitsstrafen von bis zu 24 Monaten
vor (ausgenommen bleiben Straftäter, die wegen schwerer Gewalt- oder
Sexualverbrechen verurteilt wurden). Zudem soll der Betrieb von
Anlagen zum Auffinden von Mobiltelefonen und Stören und Unterdrücken
von Mobilfunkfrequenzen in den Justizanstalten oder auch der Einsatz
von Bodycams ermöglicht werden.
In Kürze wird auch die neue Vollzugsordnung erlassen, die als klare
Handlungsanleitung im Strafvollzugsalltag dient und damit sowohl die
tägliche Arbeit in den Justizanstalten erleichtert, als auch die
(Rechts-)Sicherheit erhöht.

Die Justizanstalt Korneuburg ist ein gerichtliches Gefangenenhaus und
für den Vollzug der Untersuchungshaft bei jugendlichen und
erwachsenen Straftäterinnen und Straftätern zuständig. In der Anstalt
werden darüber hinaus Insassen angehalten, die einen Strafrest von
bis zu 18 Monaten zu verbüßen haben. In der Justizanstalt befinden
sich aktuell 266 Inhaftierte.

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