• 19.08.2019, 10:56:25
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  • OTS0048

Anstellung bei Ärzten 2: Ausweitung der Gesundheitsversorgung

Patienten können mit teils erweiterten Ordinationsöffnungszeiten rechnen – Attraktives Teilzeitarbeitsmodell für Ärzte

Utl.: Patienten können mit teils erweiterten
Ordinationsöffnungszeiten rechnen – Attraktives
Teilzeitarbeitsmodell für Ärzte =

Alpbach (OTS) - Beschlossen wird die Vereinbarung am 18. September
2019 von der Österreichischen Ärztekammer sowie am 1. Oktober 2019
von der Trägerkonferenz des Hauptverbands der österreichischen
Sozialversicherungsträger. Vorbehaltlich der Beschlussfassung in den
jeweiligen Gremien tritt die Vereinbarung am 1. Oktober 2019 in
Kraft. ****

Für den Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und
Vizepräsidenten der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart, ist
damit ein lang gehegter Wunsch der Ärztekammer in Erfüllung gegangen:
Mit der Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten sei eine
kurzfristige Bedarfsabdeckung leichter möglich, die
Patientenversorgung im niedergelassenen Bereich werde ausgeweitet und
die Patienten könnten mit teils erweiterten Ordinationsöffnungszeiten
rechnen.

Auch für die Ärzteschaft selbst sieht Steinhart entscheidende
Vorteile: Die Vereinbarung bilde die Wirklichkeit des Arbeitsalltags
besser ab, da Teilzeitverhältnisse ermöglicht würden. Dies wiederum
habe direkte Auswirkungen auf die Work-Life-Balance des Arztes.
Steinhart: „Wir wissen, dass vor allem junge Kolleginnen und Kollegen
dem System oft verloren gehen, weil sie zu wenig attraktive
Teilzeitarbeitsmodelle vorfinden.“ Zumindest im niedergelassenen
Bereich stünde nun eine „attraktive Alternative“ zur Verfügung, zum
Beispiel im Falle eines Wiedereinstiegs nach einer Karenz. Ältere
ordinationsführende Ärztinnen und Ärzte hätten zudem die Möglichkeit
einer deutlichen Arbeitserleichterung vor ihrem Pensionsantritt.

Die Kontinuität im ärztlichen Ablauf einer Ordination sieht
Steinhart durch die neue Vereinbarung nicht gefährdet. Einerseits
dürfe ein Arzt im Vollzeitäquivalent von 40 Stunden höchstens ein
anderes Vollzeitäquivalent einstellen (Gruppenpraxen,
Primärversorgungseinheiten: zwei), andererseits regle die
Vereinbarung, dass der Ordinationsinhaber „maßgeblich zur
persönlichen Berufsausübung in der Ordination“ verpflichtet sei, er
also nicht die Hauptarbeit dem angestellten Arzt überlassen oder sich
gänzlich aus dem Ordinationsbetrieb zurückziehen darf.

„Es geht um persönliche Nähe und Vertrauen“

Für Alexander Biach, den Verbandsvorsitzenden des Hauptverbands
der österreichischen Sozialversicherungsträger, ist die beste
medizinische Versorgung so nah wie möglich am Wohnort ein zentraler
Wunsch der Versicherten. „Es geht um persönliche Nähe, Vertrauen, die
Möglichkeit zum Gespräch – da spielen die niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzte eine wichtige Rolle.“

„Wir haben uns gefragt: Wie können wir diese medizinische
Versorgung langfristig sicherstellen und der Ärzteschaft attraktive
Arbeitsbedingungen schaffen? Drei Punkte sind dabei besonders
wichtig: bessere Ausbildungsmöglichkeiten für Allgemeinmediziner,
neue, flexiblere Versorgungsformen sowie die Möglichkeit für Ärzte,
andere Ärzte anstellen zu können“, so Biach.

Österreichweit gibt es inzwischen bereits 470 Ausbildungsplätze
für Jungmediziner beziehungsweise Turnusärzte in der Ausbildung zum
Allgemeinmediziner, 28 Primärversorgungseinheiten sind aktiv oder im
Aufbau, und bis 2021 sollen es 75 sein. „Vor Kurzem haben wir auch im
dritten Punkt eine Einigung mit der Ärztekammer erreicht: Es gibt
einen Gesamtvertrag, mit dem die Anstellung von Ärzten bei
Vertragsärzten, Vertragsgruppenpraxen und in
Primärversorgungseinheiten geregelt wird.“ Eine Anstellung sei sowohl
für den Zweck einer Aufstockung der Vertragsarztstelle, temporär oder
auf Dauer, als auch für die gemeinsame Abdeckung einer vorhandenen
Vertragsarztstelle vorgesehen. Damit werde das Jobsharing-Modell für
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erleichtert – „ein wichtiger
Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Biach.
(hpp)

(Schluss)

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