- 19.08.2019, 10:04:44
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Vertritt der Patientenanwalt noch die Patienten?
Das Patientenwohl muss endlich wieder im Vordergrund stehen, fordert Edgar Wutscher, Obmann Bundessektion Allgemeinmedizin der ÖÄK.
Utl.: Das Patientenwohl muss endlich wieder im Vordergrund stehen,
fordert Edgar Wutscher, Obmann Bundessektion Allgemeinmedizin
der ÖÄK. =
Wien (OTS) - Nachdem zuletzt von Apothekern und Patientenanwalt
Gerald Bachinger der Lieferengpass einzelner Medikamente zum Anlass
genommen wurde, eine generelle Freigabe der Medikamentenabgabe durch
Apotheken zu fordern, meint Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion
Allgemeinmedizin (BSAM) der Österreichischen Ärztekammer: „Es drängt
sich die Frage auf, ob der Patientenanwalt noch die Patienten
vertritt?“
„Es geht hier nicht um inhaltsgleiche Wirkstoffe, sondern um eine
Verunsicherung der Patientinnen und Patienten“, fasst Wutscher
zusammen. Wenn selbst der Österreichische Generikaverband aus diesem
Grund von einer Wirkstoff-Verordnung abrät, müsse man sich die Frage
stellen, wer hier wirklich das Patientenwohl im Auge hat, sagt
Wutscher: „Bei Juristen ist es verständlich, dass das Wissen um
Medikamente, Nebenwirkungen und verschiedene Inhaltsstoffe beschränkt
ist. Die Apotheker sollten wiederum den Wunsch nach merkantilen
Vorteilen nicht in ihre Forderungen einfließen lassen“, fordert der
BSAM-Obmann.
Für Wutscher muss die Lösung sein, dass Hausapotheken gestärkt werden
und Ärztinnen und Ärzte die wichtigsten Medikamente direkt in der
Ordination beziehungsweise bei Visiten abgeben können. „Dies wäre
sehr zum Vorteil aller, vor allem der schwer kranken und
bettlägerigen Patientinnen und Patienten, aber auch der Seniorinnen
und Senioren“, sagt Wutscher.
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