- 19.07.2019, 16:21:38
- /
- OTS0083
Großbritannien startete am 8. Juli 2019 mit Österreich Prüm-DNA-Kooperation
320 Treffer nach ersten Tatortspurenabgleichen
Utl.: 320 Treffer nach ersten Tatortspurenabgleichen =
Wien (OTS) - Im sogenannten „Prüm Datenverbundnetz“ können die
EU-Mitgliedstaaten DNA-Daten und auch Fingerabdruckdaten ihrer
nationalen kriminalpolizeilichen Datenbanken wechselseitig in
anonymisierter Weise abgleichen. Diese Polizeikooperation wurde 2006
zwischen den Hauptentwicklerstaaten Österreich und Deutschland
erstmals operativ gestartet und auf Grund der sofort feststellbaren
Effizient mit einem EU-Beschluss 2008 für alle EU-Staaten als
verbindlich umzusetzen fixiert. Die Onlinekooperation von
biometrischen Daten hat sich seit diesem Zeitpunkt zum
erfolgreichsten Instrument zur Bekämpfung schwerer internationaler
Kriminalität innerhalb der EU entwickelt, weshalb diese
Kooperationsform auch bereits weltweit von anderen Staaten
nachgebildet wird.
Österreich ist nicht nur einer der Entwicklerstaaten dieser
Kooperationsform, sondern auch der am besten vernetzte EU-Staat,
welcher derzeit bereits mit 24 weiteren EU-Staaten DNA- und
Fingerabdruckdaten online binnen weniger Minuten abgleichen kann.
Allein in Österreich wurden in dieser Prüm-Kooperation seit dem Start
Ende 2006 mit DNA- und Fingerabdrucktreffern in über 14.000 Fällen
mit Tatortspuren Straftäter identifiziert. In weiteren 14.600 Fällen
konnten durch Spurzusammenhänge grenzüberschreitende Tatortserien von
Straftätern, die in ganz Europa aktiv sind, erkannt werden.
Zusätzlich wurden durch den Abgleich solcher biometrischen Daten in
dieser Kooperation 7.137 Straftäter, die falsche Aliasidentitäten
verwendeten, richtig identifiziert werden und 9.436 von Österreich
oder österreichischen Prüm-Partnern gefahndete Straftäter lokalisiert
werden.
Österreichische Experten haben Großbritannien, welches mit über 5
Millionen DNA Profilen die mit Abstand größte DNA Datenbank in Europa
besitzt, in den letzten zwei Jahren intensiv bei dieser Prüm
Umsetzung unterstützt und konnte nunmehr nachdem das Vereinigte
Königreich im Juni nach positivem EU Implementierungsbeschluss den
Echtbetrieb aufnehmen durfte auch als erster Staat der EU im Juli
diesen Betrieb mit Großbritannien starten.
Großbritannien hat bei diesem ersten Abgleich Spuren von rund 200.000
ungeklärten Fällen gegen die österreichische DNA-Datenbank, und
Österreich rund 40.000 offene Spuren gegen die DNA-Datenbank von
Großbritannien abgeglichen. Diese Fälle wurden nur mit den
jeweiligen gespeicherten DNA-Informationen in anonymisierter Form
abgeglichen und werden im Trefferfall durch Sachverständige auf
Richtigkeit geprüft bevor weitere Personaldaten ausgetauscht werden.
Das Ergebnis dieses ersten Abgleichs sind 320 Treffer von offenen
Tatortspuren auf gespeicherte Personendaten. In Österreich werden
diese Treffer zur Klärung von rund 100 Einbruchsdiebstählen und
gewerbsmäßigen Diebstählen sowie auch von einigen schweren
Raubdelikten führen. Die klärbaren Delikte im Vereinigten Königreich
werden erst nach dortiger forensischer Prüfung und Anforderung der
Hintergrunddaten bekannt. Nach ersten Informationen der Experten des
Vereinigten Königreiches werden aber dort auch die Klärungen von
mehreren schwersten Straftaten möglich sein.
Zu einigen in Österreich gespeicherter Straftäter welche mit offenen
Tatortspuren aus Großbritannien übereinstimmten, wurden den
Ermittlungsbehörden von Großbritannien vom Bundeskriminalamt aber
bereits die weiteren Daten von identifizierten Tatverdächtigen
bereitgestellt. Mit deren DNA Profilen dürften jedenfalls schon ein
Mord und ein Sexualdelikt nun in Großbritannien der Klärung zugeführt
werden.
Großbritannien ist nun auch in der Lage mit den anderen
operativfähigen EU-Mitgliedsstaaten diesen Echtbetrieb aufzunehmen
und wird dies bereits in den nächsten Wochen schrittweise
durchführen. Nach Vollbetriebsaufnahme aller EU-Staaten mit dem
Vereinigten Königreich werden jedenfalls Klärungen zumindest
tausender möglicherweise auch zehntausender weiterer Straftaten in
ganz Europa möglich sein.
In Österreich werden Personen erkennungsdienstlich mit DNA-Ermittlung
behandelt, wenn sie im Verdacht einer strafbaren Handlung gegen die
sexuelle Integrität und Selbstbestimmung oder einer vorsätzlich
gerichtlich strafbaren Handlung mit Strafdrohung von mindestens
einjähriger Freiheitsstrafe steht. Derzeit sind in Österreich 236.405
DNA-Profile von verurteilten und verdächtigen Personen gespeichert.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BUK






