• 03.07.2019, 15:04:15
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Nichtraucherschutz neu: erhöhter Schutz für Kinder- und Jugendgesundheit

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien ist über das generelle Rauchverbot in der Gastronomie erfreut.

KORREKTUR ZU OTS_20190703_OTS0118

Wien (OTS) - 

Wien (OTS) - Ab 1. November 2019 tritt das am Dienstag im Nationalrat beschlossene Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) in Kraft – ein Gesetz, das eigentlich bereits im Jahr 2015 von den damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP beschlossen wurde. Das Rauchverbot umfasst jetzt nicht nur mehr den herkömmlichen Tabak, sondern auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen.

Neues Rauchergesetz erweitert den Jugendschutz

Zum Positiven verändert sich damit vor allem einiges für die ArbeitnehmerInnen bzw. die Jugendlichen im Gaststättengewerbe: Die Ausbildung oder Beschäftigung von Jugendlichen in Gastronomiebetrieben wird künftig in NichtraucherInnenräumen zu erfolgen haben. Obwohl auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) die ArbeitgeberInnen dazu verpflichtet, die NichtraucherInnen vor Tabakrauch zu schützen, konnten GastwirtInnen bislang das Rauchen erlauben. Dadurch blieben aber nichtrauchende ArbeitnehmerInnen ungeschützt. Gerade bei Lehrlingen unter 18 Jahren sollte der Aufenthalt in NichtraucherInnenräumen ermöglicht werden – die genaue Umsetzung war jedoch bis jetzt nicht immer klar. Da sich Jugendliche noch im Wachstum befinden, sind sie anfälliger für Schäden, die durch das Rauchen verursacht werden. Rauchen gefährdet nachweislich die Gesundheit und macht nicht nur körperlich, sondern auch psychisch abhängig. Erfreulicherweise wird mit dem neuen NichtraucherInnenschutzgesetz diesem Defizit nun endlich entgegengewirkt und den Jugendlichen ein besonderer Schutz gewährt.  

Positionspapier "Rauchen ab 18" der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs

 


Rückfragen & Kontakt

Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
DSAin Dunja Gharwal, MA, Mag. Ercan Nik Nafs
(++43-1) 70 77 000
[email protected]

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