• 20.05.2019, 14:23:31
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  • OTS0171

AUGE/UG, Paiha zu Parteispenden: „Demokratische Kontrolle über Konzerne und Betriebe ausbauen!“

Belegschaften haben Recht auf volle Transparenz – auch über Parteispenden

Utl.: Belegschaften haben Recht auf volle Transparenz – auch über
Parteispenden =

Wien (OTS) - Die angeblichen Spenden von Großunternehmen an
FPÖ-nahe Vereine – wie im Strache-Video vom ehemaligen
FPÖ-Vorsitzenden behauptet – bestärken die AUGE/UG – Alternative,
Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen in ihrer Forderung nach
einer Demokratisierung der Betriebe: „Im Video stellt Strache die
Spenden von Großunternehmen an FPÖ-nahe Vereine in unmittelbaren
Zusammenhang mit deren Forderung nach einer geringeren Besteuerung
von Konzernen und Reichen. Spenden, die an parteinahe Vereine
vergeben werden, um die Kontrolle des Rechnungshofs zu umgehen.
Spenden, die eine Politik fördern, die gegen die Interessen der
ArbeitnehmerInnen gerichtet ist. Das ist – gerade aus
ArbeitnehmerInnensicht - nicht akzeptabel,“ kritisiert Klaudia
Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG diese Art der Einflussnahme auf
die Politik durch reiche Großspender. „Es muss über Konsequenzen
diskutiert werden - und diese müssen über Transparenz hinausgehen“,
so Paiha weiter: „Derartige Machenschaften, dieser ‚Kauf‘ von
politischen Maßnahmen auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, deren
Einkommen, deren Arbeitsbedingungen, aber auch deren sozialer
Sicherheit ist nicht hinnehmbar. ArbeitnehmerInnen brauchen mehr
Mitbestimmungsrechte, mehr Informationen und mehr Kontrolle über die
finanziellen Aktivitäten ‚ihrer‘ Unternehmen – inklusive eines
Vetorechts. Nicht nur die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu
erfahren, wer von wem finanziert wird, sondern auch die unmittelbar
Beschäftigten des betroffenen Unternehmens“.

Zwt.: Mehr Demokratie im Betrieb

Die AUGE/UG setzt sich seit jeher für mehr Demokratie in Betrieb
ein, was schließlich auch zur Aufnahme in die
gewerkschaftspolitischen Forderungen der Gewerkschaft der
Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) geführt
hat. So soll der Betriebsrat bei wesentlichen Angelegenheiten, die
die ArbeitnehmerInnen betreffen - etwa Ausgliederungen,
Betriebsverlagerungen, Betriebsübernahmen und Verwendung von Gewinnen
- ein befristetes Vetorecht eingeräumt werden.

„Bei schwerwiegenden Verstößen einer Unternehmensführung, die dazu
geeignet sind, den Betrieb, Arbeitsplätze oder den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu gefährden, sind für uns durchaus
Interventionsmöglichkeiten seitens der öffentlichen Hand in die
Unternehmensführung hinein denkbar – unter Beteiligung der
Belegschaftsvertretungen,“ so Paiha. Sie verweist auf bereits
bestehenden Möglichkeiten, wie sie im § 2 Verwaltergesetz 1952
vorgesehen sind: 'Öffentliche Verwalter […] können bestellt werden,
wenn wichtige öffentliche Interessen an der Weiterführung des
Unternehmens […] vorliegen'. Paiha: „Die Forderung, dass die
öffentliche Hand und die Belegschaft Verantwortung übernehmen, wenn
die Unternehmenseigentümer dazu nicht in der Lage sind, ist daher
keineswegs weit hergeholt.“

„‘Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der
Allgemeinheit dienen‘, heißt es im deutschen Grundgesetz und auch in
Österreich endet das Eigentum dort, wo in die Rechte anderer
eingegriffen wird. „Wenn EigentümerInnen ihrer Verantwortung nicht
nachkommen, sondern vielmehr gegen die Interessen einer breiten
Allgemeinheit gerichtet sind, dann muss eben die Gesellschaft die
Verantwortung für Eigentum übernehmen“, so Paiha abschließend.

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