• 08.05.2019, 11:38:11
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Löger/Fuchs schicken Betrugsbekämpfungspaket in Begutachtung

Nur zwei Monate nach Einsetzung eines Expertenrates liefern Finanzminister Löger und Finanzstaatssekretär Fuchs konkrete Maßnahmen

Utl.: Nur zwei Monate nach Einsetzung eines Expertenrates liefern
Finanzminister Löger und Finanzstaatssekretär Fuchs konkrete
Maßnahmen =

Wien (OTS) - „Mit unserem Entlastungsprogramm senken wir die
Steuerlast für Arbeitnehmer, Pensionisten und für den Standort. Jedem
ehrlichen Steuerzahler soll damit mehr Netto vom Brutto bleiben.
Schärfer vorgehen werden wir allerdings gegen Steuersünder, die sich
auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Aufwendige
Umgehungskonstruktionen und Steueroptimierungsmodelle werden
eingedämmt und die Strafen verschärft“, leitet Finanzminister Hartwig
Löger ein.

„Abgabenbetrug, aggressive Steuerplanung und Umgehungskonstruktionen
schaden dem österreichischen Wirtschaftsstandort massiv und sind eine
Bedrohung für die heimischen Arbeitsplätze. Wenn einige wenige im
großen Stil die Allgemeinheit betrügen, können wir daher nicht
tatenlos zusehen. Unser Ziel ist es, dass kein Betrüger ungeschoren
davon kommt“, setzt Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs fort.

Erst vor zwei Monaten hat das BMF daher im Rahmen der Präsentation
des Amts für Betrugsbekämpfung die Einsetzung eines Expertenrats
angekündigt, um von Betrügern ausgenützte Gesetzeslücken zu
identifizieren und gesetzlich in Angriff zu nehmen. Umfassende
Recherchen im Bereich der Steuerfahndung, im internationalen
Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Finanzstrafrecht, Zoll wie auch in
der Betrugsbekämpfung ganz generell wurden durchgeführt. Ebenso
folgte ein intensiver Austausch mit dem Justizministerium und der
Finanzprokuratur, um umsichtig auch deren Expertise einbringen zu
können. Nun liegt das fertige Paket vor und wird heute in
Begutachtung geschickt.

Finanzminister Löger: „Mit dem Betrugsbekämpfungspaket setzen wir
konkrete Maßnahmen in Kraft, um Lücken in der Bekämpfung des
Abgabenbetrugs zu schließen und den organisierten internationalen
Steuerbetrug aus Österreich zu verbannen. Die Bundesregierung stellt
damit mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für die große Mehrheit
der redlichen Steuerzahler her.“

Die Maßnahmen inkludieren:

Strafverschärfung bei Steuer- und Zolldelikten

Um groben Steuer- und Zolldelikten künftig effektiver entgegentreten
zu können, wird bei Abgabenhinterziehung, Schmuggel oder
Abgabenhehlerei von mehr als 100.000 Euro neben einer Geldstrafe die
maximal mögliche Freiheitsstrafe von zwei auf vier Jahre verdoppelt.

Sanktionierung von grenzüberschreitendem Umsatzsteuerkarussellbetrug

Im Rahmen sogenannter „Karussell-Geschäfte“ kommt es in Kombination
mit den Umsatzsteuersystemen innerhalb der Mitgliedstaaten immer
wieder zum Missbrauch der innergemeinschaftlichen
Umsatzsteuerbefreiung. Künftig wird daher die Nichtabfuhr von
Umsatzsteuer jedenfalls unter Strafe gestellt werden, sofern von
Vornherein der Vorsatz besteht, keine Umsatzsteuer abzuführen.
Weiters soll der grenzüberschreitende Umsatzsteuerbetrug, sofern ein
Inlandsbezug besteht, nunmehr in Österreich bestraft werden können,
auch wenn die Umsatzsteuerverkürzung in einem anderen
EU-Mitgliedstaat eingetreten ist.

Cum-Ex: bereits jetzt weitere Maßnahmen

Bisher ist es Finanzstrafbehörden nicht möglich in Betrugsfällen, in
denen zwar die Abgabenbehörden des Bundes getäuscht werden, aber kein
Finanzvergehen, sondern ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch vorliegt,
zu ermitteln. Dies hatte den Finanzstrafbehörden etwa im Fall von
Cum-Ex oft eine Involvierung in die Ermittlung verwehrt. Künftig wird
die Staatsanwaltschaft daher bereits bei Verdacht auf Vorliegen des
Betruges unter Täuschung der Abgabenbehörden die Finanzstrafbehörden
mit den Ermittlungen beauftragen können.

Ebenso wird nun eine Grundlage für die Erlassung von
Rückforderungsbescheiden geschaffen, da in der Bundesabgabenordnung
derzeit keine Möglichkeit vorgesehen ist, rechtsgrundlose
Auszahlungen zurückzufordern. Betrugsmodelle wie jene im Zusammenhang
mit „Cum-Ex“ sollen damit der Vergangenheit angehören.

Erhöhung der Transparenz im direkten Steuerbereich

Ebenso wird die Transparenz im direkten Steuerbereich erhöht, um
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen zu
können. Insbesondere wird die Pflicht zur Meldung von bestimmten
grenzüberschreitenden Gestaltungen vor allem durch Steuerberater und
Rechtsanwälte festgelegt. Künftig sind an die österreichischen
Finanzbehörden all jene Gestaltungen meldepflichtig, die zumindest
zwei EU-Mitgliedstaaten oder einen EU-Mitgliedstaat und ein Drittland
umfassen und auf ein Risiko der Steuervermeidung, der Umgehung des
gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes oder der Verhinderung der
Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers hindeuten.

Ahndung von Pflichtverletzungen von digitalen Vermittlungsplattformen

Im Rahmen des Digitalsteuerpakets wurde die Einführung der
Informationsverpflichtung im Bereich der „Sharing Economy“
eingeführt, um mehr Fairness gegenüber den heimischen Unternehmen
herzustellen. Durch Maßnahmen im Betrugsbekämpfungspaket wird nun
sichergestellt, dass die Verletzung dieser Verpflichtungen auch
sanktioniert und mit Strafen von bis zu 50.000 Euro belegt werden
kann.

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