• 30.04.2019, 11:36:12
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  • OTS0125

BMF (4): „Entlastung Österreich“ setzt umfassende Maßnahmen zur Vereinfachung und im Umweltbereich

Strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht erhöhen die Anwenderfreundlichkeit und erleichtern die Vollziehung

Utl.: Strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht erhöhen die
Anwenderfreundlichkeit und erleichtern die Vollziehung =

Wien (OTS) - Mit „Entlastung Österreich“ setzt die österreichische
Bundesregierung bereits ab dem Jahr 2020 Maßnahmen im Umweltbereich,
um die rasche Umsetzung der österreichischen Klima- und
Energiestrategie voranzutreiben. Insbesondere sollen Kraftfahrzeuge
mit geringem Schadstoffausstoß steuerlich begünstigt werden.

So wird im Bereich der Mobilität die NoVA aufkommensneutral, sozial
verträglich und ökologisch umgestaltet. Die Steuerbelastung soll
abhängig vom CO2-Ausstoß hin zu jenen Fahrzeugen verlagert werden,
die einen überdurchschnittlich hohen CO2-Ausstoß verursachen. Ebenso
wird die Bundesregierung die Grenzwerte des CO2-Ausstoßes bei der
lohnsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen anpassen und bei der
motorbezogenen Versicherungssteuer neben der Motorleistung auch den
CO2-Ausstoß aufkommensneutral mitberücksichtigen. Um für Betriebe den
Anreiz zu erhöhen Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder anzubieten,
wird auch für diese die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei
unternehmerischer Tätigkeit geschaffen.

Abseits der Mobilität wird die Eigenstromsteuer für
Photovoltaikanlagen abgeschafft. Auch Biogas, Wasserstoff und LNG
werden steuerlich begünstigt – nachhaltig produzierter Wasserstoff
und nachhaltig produziertes Biogas aus erneuerbaren Quellen wird
dabei steuerfrei. Abschließend wird aus ökologischen Überlegungen und
im Sinne der Gleichbehandlung künftig auch für elektronische
Zeitungen und Bücher der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent zur
Anwendung kommen.

Von all dem profitiert allen voran unsere Umwelt, aber auch der
Steuerzahler. Denn insgesamt ist mit den dargestellten Maßnahmen eine
Entlastungswirkung im Ausmaß von rund 55 Mio. Euro verbunden.

Finanzminister Hartwig Löger: „Die rasche Umsetzung der
österreichischen Klima- und Energiestrategie ist uns ein wichtiges
Anliegen, das auch im Rahmen von ‚Entlastung Österreich‘ nicht zu
kurz kommen soll. Neben zahlreichen Maßnahmen im Bereich der
Mobilität, sorgen wir auch für eine stärkere Förderung erneuerbarer
Energien um diesem Anspruch gerecht zu werden.“

Mit „Entlastung Österreich“ sorgt die Bundesregierung auch für eine
Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden durch
Vereinfachungen im Steuerrecht. So wurde etwa das
Einkommenssteuergesetz über 30 Jahre lang permanent geändert, aber
nie strukturell erneuert. Nach über 160 Novellen ist es durch die
zahlreichen Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen hoch komplex. Daher
kommt es nun zu einer Modernisierung und Vereinfachung des
Steuerrechts, einer Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit sowie einer
Erleichterung der Vollziehung.

Ebenso kommt es im Rahmen der Vereinfachungsmaßnahmen zu einer
Erhöhung der Rechtssicherheit und kürzeren Verfahrensdauern. Dies
beinhaltet den Ausbau und die Stärkung des Steuerombudsdienstes für
Arbeitnehmer, die Abschaffung von Bagatellsteuern (wie etwa der
Schaumweinsteuer), sowie die Vereinfachung der Lohnverrechnung (z.B.
durch Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den
Lohnnebenkosten).

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs: „Das Steuerrecht ist über
Jahrzehnte permanent geändert worden. Jedoch fehlt bis heute eine
strukturelle Vereinfachung, wodurch die Anwendung zu einer Qual
wurde. Wir sorgen nun für eine deutliche Vereinfachung, um die
Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen und die Vollziehung zu
erleichtern.“

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