• 30.04.2019, 11:32:34
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  • OTS0122

BMF (3): Steuerreform entlastet Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Euro

Bundesregierung fördert damit den Ausbau von Arbeitsplätzen, setzt Investitionsanreize und stärkt allem voran KMUs

Utl.: Bundesregierung fördert damit den Ausbau von Arbeitsplätzen,
setzt Investitionsanreize und stärkt allem voran KMUs =

Wien (OTS) - Mit „Entlastung Österreich“ setzt die Bundesregierung
mehr als 1,5 Milliarden Euro zur Attraktivierung des
Wirtschaftsstandortes Österreich frei. Damit fördert sie Wachstum und
Investitionen, stärkt die Eigenkapitalausstattung der heimischen
Unternehmen und unterstützt den Ausbau von Arbeitsplätzen.

Das Kernstück bildet dabei die Senkung der Körperschaftssteuer.
Während die nominellen Körperschaftssteuersätze in den vergangenen
Jahren in fast allen Nachbarländern gesenkt wurden, geht der derzeit
in Österreich geltende Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent auf das
Jahr 2005 zurück. Um im internationalen Wettbewerb nicht an
Attraktivität zu verlieren, senkt die Bundesregierung daher die
Körperschaftsteuer im Jahr 2022 um 2 Prozent von 25 Prozent auf 23
Prozent und um weitere 2 Prozent auf 21 Prozent im Jahr 2023. Daraus
ergibt sich für österreichische Unternehmen ab 2022 eine Entlastung
im Ausmaß von rund 800 Millionen. Euro und ab 2023 um 1,6 Milliarden
Euro pro Jahr.

Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Maßnahmen zur
Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes gesetzt. So wird etwa der
Grundfreibetrag, der für einkommensteuerzahlende Unternehmen die
Steuerbemessungsgrundlage senkt, bis 100.000 Euro erweitert
(Entlastung: 100 Millionen Euro). Ebenso wird die Grenze von
geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 Euro auf 800 Euro im Jahr
2020 und im Jahr 2021 auf 1.000 Euro erhöht, wodurch es zu einer
Erleichterung der Sofortabschreibung kommt (Entlastung 300 Millionen
Euro). „Entlastung Österreich“ wird darüber hinaus eine Begünstigung
für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen in Höhe von maximal 10 Prozent
des Gewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer enthalten
(Entlastung: 100 Millionen Euro). Auch die Kleinunternehmergrenze,
also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuerpflicht besteht, wird von
derzeit 30.000 auf 35.000 Euro erhöht. Zudem soll es für diese
Unternehmen zukünftig auch eine einfache Pauschalierungsmöglichkeit
im Bereich der Einkommensteuer geben (Entlastung: 75 Millionen Euro).
Nicht zuletzt wird die Forschungsprämie ausgeweitet, wobei allen
voran Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften
profitieren werden.

Finanzminister Hartwig Löger: „Mit ‚Entlastung Österreich‘ fördern
wir als österreichische Bundesregierung den Ausbau von Arbeitsplätzen
und setzen Anreize, in Österreich zu investieren. Damit stärken wir
das Wachstum und sorgen dafür, dass Österreich im internationalen
Wettbewerb noch attraktiver wird.“

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs: „Mit unseren Maßnahmen zur
Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes stärken wir vor allem
unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dabei entlasten wir
unsere Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur finanziell, sondern
sorgen auch für Entbürokratisierung sowie Vereinfachungen und machen
ihnen dadurch den Arbeitsalltag deutlich einfacher.“

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