- 30.04.2019, 11:27:42
- /
- OTS0115
BMF (1): Einfach weniger Steuern durch „Entlastung Österreich“
Österreicherinnen und Österreicher werden durch Entlastungsprogramm der Bundesregierung ab 2022 mit insgesamt 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet
Utl.: Österreicherinnen und Österreicher werden durch
Entlastungsprogramm der Bundesregierung ab 2022 mit insgesamt
8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet =
Wien (OTS) - Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz
Christian Strache, Finanzminister Hartwig Löger und
Finanzstaatsekretär Hubert Fuchs haben heute die Eckpunkte der
Steuerreform präsentiert. „‚Entlastung Österreich‘ steht für eine
neue Umverteilung vom Staat zu den Bürgern und Unternehmen. Bis 2022
werden die Österreicherinnen und Österreicher mit insgesamt 8,3
Milliarden Euro pro Jahr entlastet“, hielt Finanzminister Hartwig
Löger fest. Bisher traten bereits der Familienbonus Plus, die Senkung
der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Umsatzsteuer-Reduktion
im Tourismus in Kraft. Ab 2020 folgen in Etappen weitere Maßnahmen
für Geringverdiener, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie
Unternehmen.
„‚Entlastung Österreich‘ ist nicht nur eine Steuerreform. Es ist ein
umfassendes Programm, das auch jene entlastet, die keine Steuern
zahlen. Es enthält Maßnahmen für alle Österreicher, Beschäftigungs-
und Investitionsanreize und bringt viele steuerrechtliche
Vereinfachungen. Besonders kleine und mittlere Einkommen werden durch
unser Programm weniger Steuern zahlen“, so der Finanzminister.
„Als Finanzminister ist es mir besonders wichtig, dass all diesen
Entlastungen eine vernünftige Gegenfinanzierung gegenübersteht. Wir
bringen die erste Steuerreform ohne neue Schulden auf den Weg. ‚Keine
neuen Steuern und keine neuen Schulden‘ macht diese Steuerreform zu
einer Reform mit Hausverstand und ist Ausdruck unseres
Verständnisses, nicht auf Kosten der nächsten Generationen Politik zu
machen“, so der Finanzminister weiter.
Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs ergänzt: „In der Vergangenheit
wurden Steuerreformen vor allem durch eine Neuverschuldung oder durch
neue Steuern finanziert. Wir sorgen hingegen für eine ehrliche und
nachhaltige Entlastung. Wir stärken die kleinen und mittleren
Einkommen, aber auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen.“
Bereits im kommenden Jahr werden niedrige Einkommen über die Senkung
der Sozialversicherungsbeiträge entlastet, die Grenze von
geringwertigen Wirtschaftsgütern angehoben und Maßnahmen zur
Entbürokratisierung sowie im Umweltbereich gesetzt.
2021 folgen die erste Etappe der Entlastung von Lohn- und
Einkommensteuerzahlern durch die Tarifsenkung der ersten Steuerstufe
von 25 auf 20 Prozent, die Entbürokratisierung für Arbeitnehmer durch
die Erhöhung des Werbungskostenpauschales, strukturelle
Vereinfachungen im Steuerrecht wie insbesondere die Neukodifikation
des Einkommensteuergesetzes sowie strukturelle Vereinfachung der
Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung. Außerdem werden die
Forschungsprämie ausgeweitet und Maßnahmen zur Erhöhung der
Rechtssicherheit und der schnelleren Verfahrensdauer gesetzt.
Die zweite Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern
über die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe von 35 auf 30
und von 42 auf 40 Prozent sowie Maßnahmen zur Attraktivierung des
Wirtschaftsstandortes wie die Senkung der Körperschaftssteuer oder
die Ausweitung des Gewinnfreibetrages auf 100.000 Euro werden 2022 in
Kraft treten. Ebenso kommt es zur Abschaffung von Bagatellsteuern und
zur Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den
Lohnnebenkosten.
„Mit dieser Steuerreform – und das ist mir als ehemaliger
Steuerberater ein besonderes Anliegen – sorgen wir nicht nur für eine
Entlastung von Steuern und Abgaben für alle, sondern auch für eine
Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden, indem
wir für Vereinfachungen im Steuerrecht sorgen und die Anzahl der
Steuererklärungen für Unternehmer und Arbeitnehmer um bis zu 460.000
Stück reduzieren“, erklärt Staatssekretär Fuchs abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI






