- 15.04.2019, 12:57:09
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Kunstrückgabebeirat beschloss drei Empfehlungen
Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner 92. Sitzung
am 12. April 2019 Empfehlungen zu Rückgaben von Objekten aus dem
Heeresgeschichtlichen Museum und aus der Österreichischen Galerie
Belvedere. Keine Rückgabe empfahl der Beirat zu Objekten, die dem
Österreichischen Museum für Volkskunde geschenkt worden waren.
Nachdem Viktor Ephrussi unter Androhung der KZ-Haft durch die Gestapo
eine Verzichtserklärung auf sein Vermögen abgeben hatte müssen,
wurden seine Kunstwerke und die Bibliothek aus dem Wiener Palais auf
staatliche Sammlungen verteilt oder versteigert. Viktor Ephrussi
musste im März 1939 nach England fliehen. Das Gemälde „Lagerszene aus
dem Jahre 1848 in Italien“ von Franz Adam gelangte erst über das
Kunsthistorische Museum an die Österreichische Galerie und wurde am
16. Oktober 1939 im Heeresgeschichtlichen Museum inventarisiert. Im
April 1948 erging ein Rückstellungsbescheid. Das Gemälde blieb jedoch
im Museum und wurde im Juli 1950 für die Ausfuhr gesperrt, damit es
das Heeresgeschichtlichen Museum ankaufen konnte. Dieses hatte zuvor
um Ausfuhrsperre eines Gemäldes August von Pettenkofens, ebenfalls
aus der Sammlung Ephrussi, angesucht. Da dieses jedoch bereits zur
Ausfuhr freigegeben war, sagte das Bundesdenkmalamt die Sperre des
Gemäldes von Franz Adam zu. Aufgrund des engen zeitlichen wie
sachlichen Zusammenhangs zwischen Ausfuhrverfahren und Ankauf empfahl
der Beirat die Übereignung an die Erben nach Viktor Ephrussi.
Weiters empfahl der Beirat die Übereignung der zwei Portraits von
Ferdinand Georg Waldmüller „Bildnis der Frau Magdalena Werner“ und
„Bildnis des Herrn Johann Werner“ aus der Sammlung Gertrude
Felsövanyi. Der Beirat befasste sich bereits im Jahr 2001 mit den
Werken. Aufgrund von Nachträgen der Kommission für
Provenienzforschung sieht nun der Beirat die Voraussetzungen für eine
Rückgabe gegeben. Gertrude Felsövanyi, die als Jüdin verfolgt wurde,
musste im April 1939 aus Österreich flüchten. Die Österreichische
Galerie erwarb die beiden Porträts im Mai 1939 von einer
Bevollmächtigten Gertrude Felsövanyis. Aufgrund des eindeutigen
Verfolgungszusammenhangs kam der Beirat zum Ergebnis, dass der
Verkauf der beiden Porträts als nichtiges Rechtsgeschäft zu
beurteilen ist.
Keine Rückgabe empfahl der Beirat hinsichtlich fünf volkskundlicher
Objekte, die im Herbst 1938 und im Jahr 1940 von Paul Wittgenstein
bzw. Hermine Wittgenstein dem Museum für Volkskunde geschenkt worden
waren. Der Beirat sah in diesen Schenkungen keine Entziehungen
verwirklicht.
Die Beschlüsse sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für
Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at
wiedergegeben.
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