- 12.04.2019, 11:20:16
- /
- OTS0078
Sozialhilfe - Muchitsch: „Kann diese Regierung mal ein Gesetz machen, das nicht ein totaler Pfusch ist?“
Wien (OTS/SK) - „Kann diese Regierung mal ein Gesetz machen, das
nicht ein totaler Pfusch ist und wo immer nur Menschen, die nicht
gerade zu den Privilegierten gehören, die Verlierer sind?“, so
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch zum Sozialhilfe-Gesetz.
ÖsterreicherInnen, Kinder, psychisch Kranke, Frauen werden von
Schwarz-Blau schlechter gestellt und Spenden werden von der
Sozialhilfe abgezogen – auch wenn die Regierung etwas Anderes
behauptet und versucht zu verschleiern und zurückzurudern. „Die
Situation von Menschen in Not wird verschärft und noch das letzte
Hemd ausgezogen. Das ist beschämend“, kritisierte Muchitsch am
Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****
Es stehe sowohl im Gesetzestext wie in den Erläuterungen als auch in
der den Medien vorliegenden Mail des Sozialministeriums eindeutig,
dass Spenden von der Sozialhilfe abgezogen werden, außer es betrifft
die sogenannte „Härtefallklausel“ oder man kann einen „Sonderbedarf“
geltend machen. „Nur in diesen beiden Fällen wird die Spende nicht
abgezogen, das bedeutet, dass jeder dieser Betroffenen bei den
Behörden vorstellig werden muss und einzeln geprüft wird. Das
bedeutet einen unvorstellbaren Verwaltungsaufwand und ist die reinste
Schikane für diese Menschen. Und diese beiden Fälle können auch nur
geltend gemacht werden, wenn die Spende aus öffentlichen Mitteln
kommt, nicht, wenn die Spende von privaten Spendern kommt. Das muss
man sich mal vorstellen“, so Muchitsch.
„Dazu kommt noch, dass die Bezugsberechtigten alle Einkünfte melden
müssen und die Länder müssen ‚wirksame und abschreckende Sanktionen‘
vorsehen, wenn Meldungen nicht oder nicht richtig erfolgen. Das kann
von Reduktion der Sozialhilfe bis zur gänzlichen Einstellung gehen
und auch Rückforderungen vorsehen (§9 Abs. 1 und 2). „Das ist die
pure Kaltschnäuzigkeit gegenüber Menschen in Not“, so Muchitsch.
Muchitsch weist nochmals darauf hin, dass es sowohl im Gesetz so
formuliert, als auch das Ministerium in einem Mail ausdrücklich den
Spendenabzug bestätigt: „Nach § 7 Abs. 1 Grundsatzgesetz hat die
Landesgesetzgebung sicherzustellen, dass bei der Bemessung von
Leistungen der Sozialhilfe - alle zur Deckung der eigenen Bedarfe zur
Verfügung stehenden Leistungen – angerechnet werden. Für freiwillige
Zuwendungen und Spenden sieht das Grundsatzgesetz keine Ausnahmen
vor, weshalb auch hier eine Anrechnung vorzunehmen wäre (außer es
trifft im zu prüfenden Einzelfall § 7 Abs 5 zu; Stichwort:
Sonderbedarf).“
Das heißt: Soziale Organisation oder Vereine können armen Familien
nicht mehr unter die Arme greifen, ohne die Sozialhilfe der Empfänger
zu kürzen. „Versuchen Sie nicht weiter die Menschen schamlos hinters
Licht zu führen“, so Muchitsch. (Schluss) up/sl/mp
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK






