- 11.04.2019, 16:04:26
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Caritas zur Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
Wachter: „Es droht eine rechtsstaatliche Blackbox mit dem Risiko für Intransparenz und Fehleranfälligkeit.“
Utl.: Wachter: „Es droht eine rechtsstaatliche Blackbox mit dem
Risiko für Intransparenz und Fehleranfälligkeit.“ =
Wien (OTS) - In der geplanten Bundesagentur für Betreuungs- und
Unterstützungsleistungen (BBU) sollen künftig die Grundversorgung,
die Rechts- und Rückkehrberatung, die Menschenrechtsbeobachtung bei
Abschiebungen, sowie die Übersetzungs- und Dolmetsch-Leistungen für
AsylwerberInnen im alleinigen Einflussbereichs des Innenministeriums
zusammengefasst werden.
Caritas Generalsekretär Bernd Wachter: „Die Caritas hat massive
Bedenken bezüglich der vom Innenministerium vorgeschlagenen
Ausgestaltung dieser Agentur. Die Caritas bringt – wie eine Vielzahl
anderer Institutionen - eine detaillierte Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf ein und appelliert an die Bundesregierung, die
Bedenken ernst zu nehmen. Auch wenn die Caritas im Bereich der
staatlich finanzierten Rechtsberatung nicht tätig ist, bereitet uns
die neu geplante Struktur Sorge."
Gefahr einer „Black Box“
Durch die Zusammenfassung aller Funktionen in einer dem
Innenministerium unterstehenden Agentur besteht die Gefahr, dass ein
in sich abgeschlossenes System entsteht.
Der Innenminister hat die Gesellschafterrechte inne, bestellt die
Geschäftsführung und die Hälfte des Aufsichtsrates und hat die
Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung. Die
RechtsberaterInnen sollen einem durch das Justizministerium
bestellten Bereichsleiter unterstellt werden. Da dieser
Bereichsleiter aber wiederum den Weisungen der Geschäftsführung
unterliegt, steht die gesamte Bundesagentur im direkten
Einflussbereich des Innenministeriums. Somit entsteht ein
abgeschlossenes System mit dem Risiko für Intransparenz und
Fehleranfälligkeit. „Da keine externe Kontrolle vorgesehen ist, ist
völlig unklar, wohin sich ein Schutzsuchender im Konfliktfall wenden
kann und wie Transparenz über die Vorgänge in der Bundesagentur
sichergestellt werden soll“, so Wachter.
Weiters argumentiert Caritas Generalsekretär Bernd Wachter: „Wer von
uns würde sich guten Gewissens einem Rechtsbeistand anvertrauen, der
finanziell derselben Behörde unterstellt und dieser berichtspflichtig
ist, wie die Gegenseite im Verfahren? In einer solchen Situation sind
Interessenskonflikte vorprogrammiert.“
Unabhängigkeit der Rechtsberatung und Rechtsstaatlichkeit
Eine unabhängige Rechtsberatung und -vertretung ist wesentlich für
ein faires und effizientes Asylverfahren. Mit der Eingliederung der
Rechtsberatung und -vertretung in eine Bundesagentur, die dem
Innenministerium unterstellt ist, wären das Recht auf ein faires
Verfahren und die Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Die
RechtsberaterInnen der Bundesagentur wären zwar formell unabhängig,
weil inhaltlich weisungsfrei, aber faktisch abhängig, da sie z.B.
personell und finanziell der Kontrolle des Innenministeriums
unterstehen würden. Da außerdem neben den RechtsberaterInnen auch die
im erstinstanzlichen Verfahren zuständige Behörde – das Bundesamt für
Fremdenwesen und Asyl – dem Innenministerium unter-stellt ist, würde
dadurch ein rechtsstaatlich bedenkliches Naheverhältnis entstehen.
“Die Eingliederung der Rechtsberatung in einer dem Innenministerium
unterstellten Agentur erweckt den Anschein der Befangenheit“,
argumentiert Wachter, und verweist auf die Rechtsanwaltskammer, die
ebenfalls im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit Bedenken geäußert
hat und appelliert, „von der Errichtung der Bundesagentur in dieser
Form Abstand zu nehmen.“
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