- 03.04.2019, 11:44:00
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Löger/Fuchs: 5 Prozent Digitalsteuer für digitale Großkonzerne
Digitalsteuerpaket bringt 200 Millionen Euro an Aufkommen
Utl.: Digitalsteuerpaket bringt 200 Millionen Euro an Aufkommen =
Wien (OTS) - Finanzminister Hartwig Löger und Staatssekretär Hubert
Fuchs schicken heute den ersten Teil des Digitalsteuerpakets in
Begutachtung. Das Paket sieht die Einführung einer Digitalsteuer von
fünf Prozent für digitale Großkonzerne, eine Haftungsklausel für
digitale Vermittlungsplattformen sowie eine Umsatzsteuerpflicht für
digitale Händlerplattformen vor.
„Mit dem Digitalsteuerpaket schließen wir Steuerlücken und
Schlupflöcher und nehmen damit digitale Großkonzerne,
Vermittlungsplattformen und Händlerplattformen in die Pflicht. Wir
schaffen durch eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft eine
neue Steuergerechtigkeit“, hält Finanzminister Hartwig Löger fest.
Künftig wird eine Digitalsteuer von fünf Prozent für digitale
Großkonzerne eingeführt. Diese besteht auf Onlinewerbeeinnahmen für
Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von 750 Millionen Euro, davon
25 Millionen digitaler Werbeumsatz im Inland, erzielen. 15 Millionen
Euro aus diesen Einnahmen werden für den digitalen
Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen
herangezogen. „Heimische und traditionelle Medien stehen durch die
Marktmacht digitaler Großkonzerne vor großen Herausforderungen, die
nicht alleine durch kommerzielle Geschäftsmodelle zu bewerkstelligen
sind. Um den österreichischen Medienstandort zu stärken und die
heimische Identität für die Zukunft zu sichern, wird ein
Digitalisierungsfonds eingerichtet. Damit unterstützen wir den
digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen“,
so Löger.
Als weitere Maßnahme sollen digitale Vermittlungsplattformen die
volle Haftung für Informationsverpflichtungen übernehmen. Ab 2020
müssen Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden
bekannt geben. Sollte es zu einer diesbezüglichen
Sorgfaltspflichtverletzung kommen, haftet die Plattform bei nicht
versteuerten Umsätzen des „Vermieters“. „Durch diese Maßnahme nehmen
wir digitale Vermittlungsplattformen in die Pflicht. Keiner darf sich
der Steuern- und Abgabenpflicht entziehen“, betont
Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs.
Außerdem beinhaltet das Paket eine Umsatzsteuerpflicht für digitale
Händlerplattformen. Bisher gilt für Paketlieferungen aus Drittstaaten
eine Umsatzsteuerbefreiung bis zu einem Warenwert von 22 Euro. „Wir
schieben dieser Umgehungskonstruktion einen Riegel vor. Künftig wird
jeder Umsatz ab dem ersten Cent Umsatz besteuert“, hält Fuchs fest.
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