• 30.03.2019, 07:54:39
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Zoll beschlagnahmt 423 kg Anabolika im Wert von 478.860 Euro

Finanzstaatssekretär Fuchs gratuliert Zöllnern: „Zoll schützt Gesundheit der Bevölkerung!“ – 362.500 Stück Steroide in 16 Kartons geschmuggelt

Utl.: Finanzstaatssekretär Fuchs gratuliert Zöllnern: „Zoll schützt
Gesundheit der Bevölkerung!“ – 362.500 Stück Steroide in 16
Kartons geschmuggelt =

Wien (OTS) - Im Juli 2018 wurde durch einen Kurierdienst beim Zollamt
Eisenstadt Flughafen Wien eine Sendung mit insgesamt 16 Kartons und
einem Gewicht von 423 kg zur Verzollung angemeldet. Als Ware wurden
elektrische Schalter mit einem Wert von 1.476,80 Euro erklärt. Im
Zuge einer Kontrolle wurde von den Zöllnern festgestellt, dass es
sich entgegen der Angaben nicht um Schalter, sondern um insgesamt
362.500 Stück (Tabletten und Ampullen) verschiedenster Steroide
handelt. Der tatsächliche Warenwert der sichergestellten Sendung
beläuft sich auf 478.860 Euro. Somit wären Abgaben in der Höhe von
95.772 Euro angefallen. Um die bisherigen und noch andauernden
Ermittlungen nicht zu gefährden, wurde bislang von Veröffentlichungen
dazu abgesehen.

„Ich gratuliere den Zöllnern zu diesem erfolgreichen Aufgriff“, zeigt
sich Finanzstaatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs stolz auf die gute
Arbeit der Bediensteten des Zollamts Eisenstadt Flughafen Wien.
„Gerade Sportbegeisterte und Gesundheitsbewusste sollten im Sinne der
eigenen Gesundheit keine Dopingmittel nutzen und auch keine
Arzneimittel aus unbekannten oder zweifelhaften Quellen beziehen.
Erfolg, der aus eigener Kraft und Selbstbewusstsein entsteht, währt
am Längsten!“, ist Fuchs überzeugt.

Die Zollfahndung nahm nach der Kontrolle umgehend Ermittlungen in
diesem Fall auf und erstattete auf Grund der großen Menge bei der
Staatsanwaltschaft Korneuburg Anzeige wegen Schmuggels sowie wegen
Vergehen nach dem Arzneimittelgesetz und dem Anti-Doping-Bundesgesetz
2007. In die Ermittlungen wurde auch das von der
Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) akkreditierte Labor Seibersdorf
eingebunden, das die Präparate analysierte.

Als Logistikpartner wählten die Absender der aus Indien stammenden
Dopingpräparate einen Versanddienstleister in Österreich. Dieser
leitete in Ausübung seines Auftrags die Waren an andere Paketshops,
aber auch an Privatabnehmer und Unternehmer in Bulgarien, Tschechien,
Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Polen und das Vereinigte
Königreich weiter. Der Versandpartner wusste naturgemäß allerdings
nicht, was sich in den Paketen befindet. Auftragsgemäß teilte dieser
die bereits dafür vorbereiteten Waren auf die unterschiedlichen
Empfänger auf und versandte diese entsprechend. Vom Absender bis zum
letztendlichen Empfänger wurden so die versandten Einheiten immer
kleiner – und damit unauffälliger.

Durch diese besonders raffinierte Vorgangsweise konnte diese Art des
Schmuggels in mindestens 22 weiteren Fällen erfolgreich angewendet
werden, wie Nachforschungen der Zollfahndung ergaben und sich bei
weiteren Recherchen beim österreichischen Versanddienstleister
bestätigte. Rund ein Jahr lang konnte der Absender der Dopingmittel
seine kriminellen Sendungen derart durchführen, bis der
österreichische Zoll Mitte 2018 diesen illegalen Machenschaften ein
Ende setzen konnte. Nach intensiver Ermittlungsarbeit ist davon
auszugehen, dass auf diese Weise mehr als 20 Tonnen Dopingmittel mit
einem Warenwert von rund 23 Millionen Euro eingeschmuggelt und in der
EU verteilt worden sind. Die dabei hinterzogenen Abgaben belaufen
sich auf mehr als 5 Millionen Euro.

In die Ermittlungen wurde wegen der internationalen Dimension auch
EUROPOL einbezogen. Bislang konnte festgestellt werden, dass der
vermeintliche „Drahtzieher“ in Großbritannien wohnhaft ist. Der
Verdächtige nutzte einen Firmensitz auf den Seychellen sowie
Herstellerfirmen in Indien, um seine Waren auf dem Europäischen
Schwarzmarkt zu verteilen. Die international laufenden Ermittlungen
zu den tatsächlichen Abnehmern in den beteiligten Mitgliedsländern
dauern noch an und werden die Behörden wohl noch längere Zeit
beschäftigen.

Die Zollfahndung brachte eine entsprechende Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft Korneuburg sowie aufgrund der Höhe der
hinterzogenen Abgaben – 5 Millionen Euro – in weiterer Folge bei der
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Im Falle einer
Verurteilung nach abgeschlossenen Ermittlungen kann von einem
Strafmaß mehrerer Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafen im Ausmaß von
bis zum doppelten Betrugswert ausgegangen werden. Können dem
mutmaßlichen Täter die weiteren Fälle erfolgreich nachgewiesen
werden, bewegt sich das Ausmaß im gegenständlichen Fall in
Millionenhöhe.

„Ich freue mich, dass unser Zoll Arzneimittelkriminalität anhaltend
bekämpft“, ist Finanzstaatssekretär Fuchs von den Erfolgen der
österreichischen Zollverwaltung überzeugt und hält weiter fest:
„Abgesehen von der abgabenrechtlichen Dimension eines solchen Falls
bewahren die Zöllnerinnen und Zöllner mit ihrer täglichen Arbeit die
Bevölkerung vor Schaden und schützen – wie in diesem Fall – die
Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten!“

Fotos des Aufgriffs finden Sie unter http://bit.ly/Anabolikaaufgriff

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