• 26.02.2019, 15:35:55
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Frauenvolksbegehren – Heinisch-Hosek fordert Einkommenstransparenz, Anrechnung der Karenz und Unterhaltsgarantie

„Forderungen von fast 500.000 Menschen müssen ernst genommen werden“

Utl.: „Forderungen von fast 500.000 Menschen müssen ernst genommen
werden“ =

Wien (OTS/SK) - Die Forderungen des Frauenvolksbegehrens, das von
fast 500.000 Menschen unterschrieben wurde, wurden heute in einer
ersten Sitzung im Gleichbehandlungsausschuss mit den OrganisatorInnen
des Volksbegehrens und ExpertInnen in einem öffentlichen Hearing
beraten. SPÖ-Frauensprecherin und Ausschussvorsitzende Gabriele
Heinisch-Hosek bekräftigte die Unterstützung der SPÖ für die Inhalte
des Begehrens, wie Einkommensgerechtigkeit, die bessere Verteilung
von bezahlter und unbezahlter Arbeit, Armutsbekämpfung,
Frauengesundheit und Entscheidungsfreiheit von Frauen über ihren
Körper. Die SPÖ hat zu einer Reihe von Forderungen wie Anrechnung der
Karenz, Rechtsanspruch auf den Papa-Monat, Einkommenstransparenz und
Unterhaltsgarantie schon konkrete Gesetzesanträge auf den Tisch
gelegt. Gefordert seien jetzt die Regierungsparteien und natürlich
die Frauenministerin. ****

Heinisch-Hosek erinnerte daran, dass es zur vollen Anrechnung der
Karenz für Vorrückungen, Urlaubsanspruch etc. eigentlich Zusagen der
Regierung für die Umsetzung gibt – ebenso zum Papa-Monat und zu einer
Unterhaltsgarantie für Alleinerziehende, die Bundeskanzler Kurz im
Wahlkampf noch versprochen hatte. „Machen wir endlich Nägel mit
Köpfen – es muss Schluss sein damit, dass die Anliegen von Frauen in
der Schublade verschwinden oder auf die lange Bank geschoben werden“,
so die SPÖ-Frauensprecherin. Sie appellierte an die
Frauenpolitikerinnen aller Parteien, zumindest einzelne Forderungen
des Volksbegehrens gemeinsam umzusetzen.

Auch die ExpertInnen in den heutigen Beratungen untermauerten die
Anliegen des Frauenvolksbegehrens mit Zahlen. So wies etwa Ingrid
Moritz von der Arbeiterkammer auf die noch bestehende große
Lohnschere hin, machte aber auch deutlich, dass es durchaus möglich
sei, durch politische Maßnahmen Verbesserungen zu erreichen. So haben
etwa das einkommensabhängige Kindergeld – und damit kürzere
Karenzzeiten – oder Maßnahmen zur Gehaltstransparenz die Lohnschere
verkleinert. Hier müsse man weitertun – etwa mit besseren
Einkommensberichten und mehr Verbindlichkeit für Unternehmen.

ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann verwies auf die Probleme des
großen Anteils von Teilzeitbeschäftigung, die zur Lohnkluft,
niedrigeren Pensionen und Altersarmut beiträgt. Wenn aber nur zwei
Prozent der Kindergärten außerhalb Wiens aufgrund der Öffnungszeiten
Vollzeitarbeit ermöglichen, sei klar, wo angesetzt werden muss.

Die Genderforscherin Marion Guerrero thematisierte die hohe
Armutsgefährdung von Alleinerzieherinnen und forderte eine staatliche
Unterhaltsgarantie, die freilich den Unterhaltsschuldner nicht aus
seiner Verpflichtung entlassen soll. Die Ökonomin und Politologin
Gabriele Michalitsch von der Uni Wien, ebenfalls als Expertin
geladen, machte sich in ihrem Statement für eine Frauenquote in der
Privatwirtschaft stark.

Heinisch-Hosek nahm die Beratungen auch zum Anlass, den
InitiatorInnen des Frauenvolksbegehrens für ihren ehrenamtlichen
Einsatz zu danken. Enttäuscht zeigte sie sich, dass die
Regierungsfraktionen nur zu zwei Sitzungen bereit waren, in denen
heute fünf Themenkomplexe und im März vier Themenkomplexe mit großem
Zeitdruck behandelt werden müssen. „Beim ersten Frauenvolksbegehren
1997 konnten die Forderungen in neun Sitzungen ausführlich diskutiert
werden“, erinnerte sie. (Schluss) sc/ah/mp

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