- 13.02.2019, 19:45:06
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Oö. Volksblatt: "Normative Kraft" (von Markus EBERT)
Ausgabe vom 14. Februar 2019
Utl.: Ausgabe vom 14. Februar 2019 =
Linz (OTS) - Dem juristischen wie dem psychologischen Laien — also
der Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher — erschließt sich
vermutlich die akademische Debatte um die Wirksamkeit der von der
Regierung geplanten Verschärfungen im Strafrecht in Bezug auf Gewalt-
und Sexualdelikte gegen Frauen und Kinder nicht ganz.
Natürlich ist nachvollziehbar, dass ein Mensch, der gegen eine
anderen Menschen im Affekt gewalttätig wird, kaum an die
strafrechtlichen Konsequenzen seiner Tat denkt. Aber das dieser Tage
häufig strapazierte Argument gegen eine Strafverschärfung —
„Verbrechen verhindern statt Strafen erhöhen“ — greift auch ein
bisschen kurz: Immerhin ist das Strafrecht, wie auch andere
Rechtsordnungen, insgesamt ein gesamtgesellschaftlicher Kanon, der
jedem Bürger im Grundanliegen präsent sein sollte. In der idealen
Gesellschaft wird natürlich keine Gewalt ausgeübt, niemand stiehlt,
niemand betrügt, niemand fährt betrunken mit dem Auto und was man
halt alles sonst so nicht tut. Weil sich dieser Utopie außer ein paar
Sozialromantikern aber kaum jemand hingibt, vertraut man doch lieber
auf die normative Kraft der Rechtsordnung. Hier nachzuschärfen, wenn
die Dinge offensichtlich aus dem Lot geraten, sollte eigentlich
konsensfähig sein
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