- 09.01.2019, 22:00:01
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TIROLER TAGESZEITUNG "Leitartikel" vom 10. Jänner 2019 von Manfred Mitterwachauer "Neues Jahr, neuer Mut"
Innsbruck (OTS) - Das Wohnpaket der Landesregierung ist ambitioniert
und hat das Potenzial, in der Tiroler Boden- und Widmungspolitik
einen Systemwechsel einzuläuten. Bis Mieten und Baugründe tatsächlich
billiger werden, dürfte aber noch Zeit vergehen.
Es sei die „mit Abstand größte Novelle seit 25 Jahren“. Mit
Superlativen geizte die Landesregierung gestern nicht, als es darum
ging, das neue Wohnpaket öffentlichkeitswirksam zu verkaufen. Weniger
euphorisch könnte man auch sagen: Die schwarz-grüne Koalition hat
gestern das erledigt, wofür ÖVP und Grüne vor knapp einem Jahr
gewählt wurden. Nämlich ihren Job und damit auch den Auftrag aus der
Bevölkerung, sich des Problemfeldes Wohnen intensiver als bisher
anzunehmen. Denn leistbares Wohnen ist das Top-Thema, das den
Tirolerinnen und Tirolern unter den Nägeln brennt. Knapp 80 Prozent
sehen dies als vordringlichste Aufgabe der Landesregierung an, wie
eine Umfrage im Auftrag der TT bescheinigte. Und mit nichts weniger
als dem Versprechen, das Wohnen in Tirol bis 2023 leistbarer zu
machen, ist Schwarz-Grün II im März 2018 an den Start gegangen.
Die Ambition, in der Boden- und Widmungspolitik endlich Flagge zu
zeigen, ist der Landesregierung mit dem vorliegenden Paket nicht
abzusprechen. Ein Interessentenmodell im Baulandgrundverkehr
entspricht zwar nicht der Öffnung desselben für Gemeinden im
Freilanderwerb – was Teile der Opposition fordern –, könnte aber in
der Lage sein, Immobilienspekulation und Boden als Kapitalanlage
einzudämmen. Auch die Befristung bei Neuwidmungen oder die
verpflichtende Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den
objektgeförderten Wohnbau zeugen von einer gewissen Portion Mut,
einen Systemwechsel in der Boden- und Widmungspolitik einzuläuten.
Mut, für den sich die Regierung aber keinen Extra-Applaus erwarten
sollte. Immobilienpreisspiegel und -inserate schreien geradezu
danach.
Natürlich ginge mehr, um nur Mietpreisobergrenzen, Rückwidmungen lang
brachliegender Baugrundstücke oder Vorbehaltsflächen auf
Bestandswidmungen zu nennen. Doch hier liegen die Fallstricke beim
Bund bzw. in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs.
Das Wohnpaket ist also ein erster Schritt. Zum leistbaren Wohnen? Ja,
aber nicht so schnell, wie jetzt von Regierungsseite versprochen
wird. Viele der Reformpunkte dürften erst in einigen Jahren ihre
volle Wirkung entfalten. Dann, wenn sie in den örtlichen
Raumordnungskonzepten eingearbeitet, von allen Gemeinden vollstreckt
und möglicherweise höchstgerichtlich bestätigt sind. Erst dann wird
der Wert dieses Wohnpakets ersichtlich sein. Vorerst ist es ein neues
Versprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
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