- 23.10.2018, 12:38:55
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Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung: Gesetz bleibt unpräzise, Rechtssicherheit fehlt
Oppositionsparteien und Behindertenorganisationen: Ergebnis sind Einbindung bei Erlass und Monitoring
Utl.: Oppositionsparteien und Behindertenorganisationen: Ergebnis
sind Einbindung bei Erlass und Monitoring =
Wien (OTS/SK) - Das seit Wochen von Opposition und ExpertInnen der
Behindertenorganisationen geforderte Gespräch anlässlich der
Unklarheiten bei der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit
Behinderung fand Montag statt.
Die InteressenvertreterInnen hatten große Bedenken, dass der
vorliegende Gesetzestext für viele Menschen mit Behinderung der
Wegfall der erhöhten Familienbeihilfe bedeutet. „Das Ergebnis von
gestern sind die Einbindung der Opposition und der
Behindertenorganisationen bei Erarbeitung eines Erlasses und ein
laufendes Monitoring, das die Entwicklung beobachten soll.
Rechtssicherheit und eine ausreichende Reparatur - so wie gefordert
ist damit nicht gegeben“, stellten VertreterInnen von NGOs sowie von
SPÖ, NEOS und Liste Pilz am Dienstag fest. ****
„Wir verstehen die Absicht der Gesetzesreparatur, die allerdings
unserer Einschätzung nach ungenügend ist. Leider lehnen ÖVP und FPÖ
eine nochmalige vertiefende Beratung im Parlament ab. Anhand von
Beispielen wurde aufgezeigt, welche Auswirkungen seitens der
Behindertenbewegung befürchtet werden. Für uns ist der Text daher
noch nicht beschlussreif“, so Martin Ladstätter von BIZEPS und
weiter: „Die Beschlussfassung in dieser Form bereitet uns Sorgen und
unsere Warnungen wurden zwar angehört; sie werden aber nicht
berücksichtigt.“ Die anwesenden Abgeordneten der Regierungsparteien
stellten klar, dass es ihre feste Absicht ist, den Gesetzestext am
Mittwoch unverändert verabschieden zu wollen. Offen blieb, ob in den
erläuternden Bemerkungen zum Gesetz die eine oder andere Präzisierung
erfolgen wird.
"Es ist ein Ergebnis des gemeinsamen Auftretens der NGOs, dass die
Regierungsparteien zum Thema der erhöhten Familienbeihilfen für
Menschen mit Behinderung in den Dialog mit der Zivilgesellschaft
getreten sind und die kritischen Stellungnahmen aus erster Hand
entgegengenommen haben. Diese Einbindung hätte allerdings am Beginn
des Prozesses der Gesetzesänderung stehen müssen und nicht erst zwei
Tage vor der Behandlung im Plenum des Nationalrates erfolgen dürfen.
Das ist nicht nur ein Gebot der ernsthaften Befassung mit sachlicher
Kritik, sondern wird auch von der seit 10 Jahren geltenden
UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, wenn es dort heißt: Nichts
über uns ohne uns", resümiert Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.
„In dem durchaus konstruktiven Gespräch mit VertreterInnen der
Regierungsparteien und des Familienministeriums wurden einige, aber
nicht alle Bedenken der Behindertenorganisationen ausgeräumt. Daher
empfehlen wir dringend nochmals eine Expertenrunde, deren Ergebnisse
in einen verbesserten Gesetzesentwurf oder einen Abänderungsantrag
einfließen könnten und parallel dazu die gemeinsame Arbeit an einem
Einführungserlass. Dadurch würde nicht allzu viel Zeit verloren gehen
und das Gesetz an Substanz gewinnen. Die Ankündigung, dass die
Behindertenorganisationen in die Formulierung des Erlasses
rechtzeitig eingebunden werden, sehen wir als wichtigen Fortschritt.
Grundsätzlich hat sich wieder einmal gezeigt, dass die
Lebensrealitäten behinderter Menschen vor allem durch diese selbst
formuliert werden und rechtzeitig in einen Gesetzesprozess einfließen
sollten“, so Albert Brandstätter, Generalsekretär, Lebenshilfe
Österreich.
„Als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in
Österreich ist uns diese Ergebnis-Kosmetik viel zu wenig. Wir fordern
nach wie vor den umfassenden Einbezug von Expertinnen und Experten
und die Zurückweisung des Gesetzesvorschlages an den Ausschuss für
Familie und Jugend. Ein laufendes Monitoring könnte man sich
ersparen, indem man beispielsweise die neu eingefügten zwei Worte -
‚eigenständige Haushaltsführung‘ wieder streicht. Damit hätte man das
Gesetz, so wie im Sommer versprochen, zumindest teilweise repariert“,
so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.
„Reichlich spät fand das Gespräch mit den Regierungsparteien statt,
um eine ernsthafte Auseinandersetzung den Betroffenen zu ermöglichen,
zwar konnten einige Fragen geklärt werden, das betreffende Gesetz
bleibt jedoch unpräzise und die geforderte Rechtssicherheit fehlt.
Das geplante Monitoring werden wir genau beobachten“, resümiert
SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung Birgit Sandler.
Vorsichtig optimistisch, wenn auch nicht ganz zufrieden zeigt sich
Michael Bernhard, Familiensprecher der NEOS: “Immerhin konnte
aufgrund des Drucks der Opposition ein gemeinsames Treffen mit den
Regierungsparteien und den Interessenvertretungen erwirkt werden.
Dass es nun ein Monitoring geben wird, begrüße ich. Die Einbindung
der Zivilgesellschaft ist jedoch leider deutlich zu spät erfolgt.“
Daniela Holzinger, Familiensprecherin der Liste Pilz: „Erst auf Druck
der Opposition kam es in letzter Minute noch zum entscheidenden
Gipfel, bei dem die Behindertenorganisationen mit ihrer Expertise
eingebunden wurden, diesen Weg hätte man von Anfang an beschreiten
sollen. Ich werde mich zukünftig dafür einsetzen, den
Interessensvertretungen auch bei Initiativanträgen die Möglichkeit
der Mitgestaltung einzuräumen.“ (Schluss) sc/rm/mp
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