• 10.10.2018, 09:45:17
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UGÖD rufen zu 12-Stunden-Kundgebung des ÖGB auf: "Auch öffentlich Bedienstete sind vom schwarz-blauen Arbeitszeitgesetz betroffen!"

Unabhängige GewerkschafterInnen in GöD erwarten solidarische Unterstützung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst für ÖGB-Aktion

Utl.: Unabhängige GewerkschafterInnen in GöD erwarten solidarische
Unterstützung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst für
ÖGB-Aktion =

Wien (OTS) - Die Unabhängigen GewerkschafterInnen laden den
GÖD-Vorsitzenden und die KollegInnen des GÖD-Präsidiums ausdrücklich
zur Teilnahme an der ÖGB-Protestaktion gegen die wirtschaftlich
mächtigen Auftraggeber der Arbeitszeiterhöhung ein. Die Unabhängigen
GewerkschafterInnen fordern die Mobilisierung der GÖD-Mitglieder zur
ÖGB-Aktion „GEGEN den 12-Stundentag – FÜR ein gutes Leben!” am 12.
Oktober 2018, 9.00 bis 21.00 Uhr, vor der Industriellenvereinigung,
1030 Schwarzenbergplatz.

Zwt. Die Solidarität von Arbeitern, Angestellten und öffentlich
Bediensteten ist unsere Stärke

Beate Neunteufel-Zechner und Manfred Walter begründen den Vorstoß
der Unabhängigen in der GÖD: „Nicht nur Arbeiter- und Angestellte,
sondern auch öffentliche Bedienstete sind vom schwarz-blauen
Arbeitszeitgesetz betroffen.“ Wie alle anderen Branchen der
Privatwirtschaft stehen nun auch die ausgegliederte Betriebe des
Bundes und der Länder vor Kollektivvertragsverhandlungen. Es geht um
die Abwehr der von der Industriellenvereinigung in Auftrag gegebenen
Arbeitszeitverlängerung, gegen damit verbundene Mehrbelastungen und
um das Mitspracherecht der Betriebsräte (bei Betriebsvereinbarungen)
und der Gewerkschaften (bei Kollektivverträgen).

„BeamtInnen und Vertragsbedienstete werden nicht länger verschont
bleiben, auch wenn ihre Arbeitszeit, Zuschläge und Einkommen nicht
durch Kollektivverträge, sondern durch das Gesetz geregelt sind“,
ergänzt Sellner, „denn Dienst- und Besoldungsrecht sind kein Schutz
vor Verschlechterungen. Sie werden laufend überarbeitet, und zwar im
Rahmen bestehender Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetze.“ In der Tat
haben die ÖVP- und FPÖ-Regierung und ihre Abgeordneten die
Arbeitszeitgesetze bereits im Eiltempo umgeschrieben, ohne reguläres
Begutachtungsverfahren und ohne Verhandlungen mit ÖGB und AK. Seit 1.
September 2018 sind diese einseitigen Bestimmungen schon in Kraft -
zum Vorteil von profitorientierten UnternehmerInnen, zum Nachteil der
ArbeitnehmerInnen, ihrer Gesundheit, ihrer Lebensqualität.

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